Kein neuer Straftatbestand „Angriff auf BeamtInnen“

Seit längerem wird von konservativer Seite die Einführung eines neuen Straftatbestandes „Angriff auf BeamtInnen“ gefordert. Vorgeblich sollen durch diesen neuen Strafgesetzesparagraphen PolizeibeamtInnen sowie Rettungskräfte besser vor Gewalt, die in Ausübung ihres Dienstes gegen sie angewandt wird, geschützt werden. Tatsächlich öffnet der Straftatbestand jedoch durch eine weit auslegbare, schwammige Formulierung des zugrunde liegenden Straftatbestandes einer
missbräuchlichen, repressiven Anwendung Tür und Tor. Wir widersprechen daher der Forderung und werden uns gegen eine Veränderung der bestehenden
Rechtslage einsetzen. Die bestehenden Rechtsnormen sind bei konsequenter Anwendung ausreichend, um BeamtInnen in Ausübung ihres Dienstes zu schützen.