Klare Verhältnisse für unsere Kommunen!

Im § 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Arten der Aufgaben für die Kommunen geregelt. Hier werden speziell zwei Arten von Aufgaben unterschieden: Pflichtaufgaben und Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Pflichtaufgaben sind die Schulverwaltung, die Sozial- und die Jugendhilfe. Bei den Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt es sich bspw. um das Melderecht und das Ordnungsrecht. Am Beispiel des Kinderförderungsgesetzes, welches im Dezember 2008 vom Bundestag beschlossen wurde und u. a. den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gesetzlich festschreibt, lässt sich verdeutlichen, dass die Finanzierung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung i. d. R. zu Lasten der Kommunen geht. Die Kommunen haben nun die Pflicht ausreichende Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Von den geschätzten 12 Milliarden Euro die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund jedoch nur 4 Milliarden Euro. Die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung führen zu zusätzlichen Ausgaben, die viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen nur schwer stemmen können. Viele Kommunen fahren die Finanzierung für ihre freiwilligen Leistungen stark zurück. Gerade im kulturellen Bereich wird dies spürbar. Viele Bibliotheken oder Theater vor Ort werden geschlossen, weil die Kommune diese Leistung nicht mehr bezahlen können.Damit geht ein großes Stück Lebensqualität verloren. Bei den Pflichtaufgaben und den freiwillige Aufgaben ist die Finanzierung ziemlich eindeutig. Bei den Pflichtaufgaben gilt das Konnexitätsprinzip und die freiwilligen Aufgaben zahlen die Kommunen eigenständig. Um die Kommunen also in Zukunft vor unvorhersehbaren Kosten zu schützen, darf nur noch zwischen den Pflichtaufgaben und den freiwilligen Aufgaben unterschieden werden. Zudem fordern wir eine systematische Anwendung des Konnexitätsprinzips. Nach Art. 104a (1) GG tragen Bund und Land jeweils die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Das Konnexitätsprinzip wird allerdings nicht im Sinne der Regel „Wer bestellt, der bezahlt“, sondern als Verwaltungskausalität verstanden. Somit muss die Ebene, die für die Ausgaben verantwortlich ist, diese nicht zwingend bezahlen. Die NRW Jusos fordern daher die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die vom Bund eingesetzt wird und in regelmäßigen Abständen das Konnexitätsprinzip auf die systematische Anwendung bei allen überschuldeten Kommunen überprüft. Nur so wird den Kommunen eine faire Überprüfung ihrer Verwaltungsausgaben gewährleistet und die Chance gegeben gegen die Gebietskörperschaften Bund und Land rechtliche Ansprüche zu stellen.