Lebenslanges Lernen fördern, nicht nur fordern!

Wer in NRW lebt und ein zu versteuerndes Einkommen zwischen 20.000€ und 40.000€ hat, hat als Beschäftige*r, Selbständige*r oder Berufsrückkehrer*in bei beruflichen Weiterbildungen Anspruch auf den Bildungsscheck NRW und bei darunter liegenden Einkommen auf die Bildungsprämie des Bundes. Diese übernehmen bis zu 50% der Kosten der Weiterbildung bis zu einer Höhe von 500€.

So weit, so gut – allerdings sind diese Fördermöglichkeiten Anspruchsberechtigten zum einen häufig nicht bekannt und so übernehmen diese unnötig selbst die Kosten ihrer Weiterbildung oder beginnen die Maßnahme aus finanziellen Gründen gar nicht erst. Zum Anderen gibt es Weiterbildungen nicht für lau. Das heißt, dass gerade Kurse, die eine langfristige oder tiefergehende Weiterbildung beinhalten und so einen besonders großen Nutzen für den beruflichen Werdegang entfalten können, höhere Kosten als 1000€ (maximale Förderung 50% der Kosten und höchstens 500€) haben können. Auf diesen Kosten bleiben dann diejenigen sitzen, die sich aktiv um ihre berufliche Zukunft kümmern und weiterbilden möchten.

Aus staatlicher Sicht spricht für eine Ausweitung der bestehenden Fördergrenzen: Jede in Anspruch genommene Weiterbildungsförderung, die dazu führt, dass eine Weiterbildung überhaupt durchgeführt wird und die infolgedessen den Wechsel in einen anderen (besser bezahlten) Job ermöglicht oder eine Arbeitslosigkeit verhindert, ist eine lohnenswerte Investition.

Deswegen fordern wir:

  • Maximale Förderquote des Bildungsschecks NRW von 50% auf 66% erhöhen
  • Maximale Fördersumme des Bildungsschecks NRW von 500€ auf 1500€ erhöhen
  • Breit angelegte Werbekampagne für Bildungsscheck, um die Bekanntheit und Inanspruchnahme der Maßnahme zu erhöhen