Rechtssicherheit für Drogenkonsumräume

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, ein Gesetz mit folgenden Eckpunkten in den Deutschen Bundestag einzubringen:

 

  • 31a I Satz 2 BtMG soll in „Das Tatbestandsmerkmal „Besitz“ liegt dann nicht vor, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach §10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.“ geändert werden. Damit sollen regelmäßige Razzien der Drogenkonsumräume aufgrund des Anfangsverdachts auf Drogenbesitz verhindert werden, sodass die Abhängigen geschützt und davon abgehalten werden, wegen der Verfolgung wieder auf unsaubere Konsummöglichkeiten zu wechseln. Somit wäre auch der geregelte, ungestörte Ablauf der Arbeit des angestellten Personals gewährleistet. Alternativ soll eine Lösung gefunden werden, die genau so effektiv regelmäßige Razzien in Drogenkonsumräumen, aufgrund des Verdachts auf Drogenbesitz, verhindert. Unser langfristiges Ziel bleibt die Entkriminalisierung des Drogenkonsums.