Freie Reparaturwerkstätten der Welt vereinigt euch! Support your local Repairworkshop!

In unserem kapitalistischen Wirtschaftssystem hat sich innerhalb der letzten Jahrzehnte ein Konsumklima entwickelt, das die Neuherstellung von Produkten gegenüber der Reparatur begünstigt.

Aus der Annahme heraus, dass die industrielle Produktion insbesondere in NRW Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft generiert, wurden politisch zu selten Alternativen zu diesem System erarbeitet.

Seit einigen Jahren jedoch ändert sich das. Um die endlichen Ressourcen unseres Planeten und schlussendlich auch die Klimaziele der internationalen Gemeinschaft zu schützen, ist es unerlässlich die Reparatur aller reparaturfähigen Produkte zu ermöglichen und zu unterstützen. Ein immer dichter werdendes Netz aus Aktivist*innen, Vereinen und politischen Akteur*innen fordert das „Recht auf Reparatur“.

Als erster Schritt wurden Automobilhersteller*innen durch das EU-Recht zur Herausgabe von kostenlosen Reparaturhandbüchern für Kraftfahrzeuge, auch an freie, also nicht Hersteller*innen-gebundene Werkstätten verpflichtet. So wurden viele Autos vor der Wiederverwertung gerettet.

Auf diese Weise ist es auch möglich für Kund*innen frei ihre Werkstatt aufzusuchen und die festen Partnerwerkstätten der Hersteller*innen zu umgehen, was wiederum auch eine sozialere und flexiblere Preisgestaltung bei Reparaturen ermöglicht.

Diesen Effekt möchten wir auch bei Smartphones, Smartwatches, Laptops und anderen Elektronischen Geräten herbeiführen.

Ohne die freie Verfügung von Reparaturanleitungen birgt der Gang zu einer freien Reparaturwerkstatt für die meisten Kund*innen Risiken, weil komplexe technische Geräte ohne die entsprechenden Dokumente nahezu unmöglich fachgerecht zu reparieren sind.

Darüber hinaus fordern wir für die Reparatur von elektronischen Kleingeräten dieselben Anforderungen wie für die Automobilbranche:

  • Freier Zugang zu Spezialwerkzeugen
  • Garantieerhalt der Geräte, wenn Originalteile oder gleichwertige Ersatzteile benutzt wurden,
  • ein Verbot von Hersteller*innensiegeln
  • ein Verbot von Reparaturablehnung, wenn die jeweiligen Geräte aufgrund eines anderen Mangels/Defektes von freien Werkstätten repariert wurden
  • ein Verbot von exklusiven Zuliefererverträgen, welches Garantieren soll, dass freie Werkstätten Gerätespezifische elektronische Kleinbauteile erwerben dürfen,
  • die Möglichkeit für freie Werkstätten, Fehlercodes auszulesen, entweder durch produkttypabhängige, universell einsetzbare Auslese-Hardware oder durch die Bereitstellung der Hardware durch die Hersteller*innen
  • und eine Veröffentlichungspflicht der Herstellungsanleitungen von elektronischen Ersatzteilen, welches garantieren sollen, dass andere Hersteller*innen Ersatzteile produzieren dürfen wie z.B.: Handydisplays, Sensoren, Chips o.ä., um ein Markt für kostengünstige Ersatzteile und Reparaturen zu ermöglichen.

Diese Risiken treiben Kund*innen oftmals in die Hände der Hersteller*innen zurück, von denen die meisten technischen Geräte vernichtet und ausgetauscht werden, wenn ein Mangel aufgetreten ist und der Haftungsfall eintritt. Vor allem aus unserer Verantwortung für das Klima ist dieses Wirtschaftsmodell nicht vertretbar.

Diese genannten Maßnahmen sollen dem Zweck dienen, die von den Hersteller*innen über Jahre aufgebauten Zwangsanbindung von Reparaturen, festgelegten Preisen durch Hersteller*innen oder zertifizierten Werkstätte aufzubrechen und einen längeren Lebenszyklus der elektronischen Kleingeräten zu ermöglichen.

Für einen fairen, offeneren und ökologischeren Markt braucht es deswegen frei zugängliche Reparaturanleitungen der Hersteller*innen.

Wir fordern deshalb, dass die Technikhersteller*innen zur kostenlosen Herausgabe von Reparaturanleitungen an freie Werkstätten verpflichtet werden.