UNNACHGIEBBIG: WIR KÄMPFEN FÜR MODERNE AUSBILDUNG!

BESTANDSAUFNAHME

Landauf und landab wird das duale Ausbildungssystem gelobt. Wirtschaftsführer*innen und -lenker*innen sprechen von einem Standortvorteil. Das „Deutsche Handwerk“ stellt sich zum Beispiel in teuren Medienkampagnen als Retter von Berufskräften und Fachkräften dar. Über die Schattenseiten wird kaum gesprochen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten, Überlastung im Dualen Studium, unzureichende Ausbildungsvergütungen und fehlende Perspektiven nach der Ausbildung werden oft ausgeblendet.Die Digitalisierung und Veränderung der Arbeitsweisen in Dienstleistung sowie Industrie und Handwerk hat zahlreiche neue Berufsbilder geschaffen. Sie ergänzen bestehende Berufe oder erset­ zen sie auch. Während Industriekaufleute vor zehn oder zwanzig Jahren noch für sämtliche Abläufe im Rechnungswesen auch körperlich zuständig waren, werden beispielsweise für das Erfassen und Buchen von eingehenden Rechnungen immer öfter EDV-Lösungen und sogar Handy-Apps einge­ setzt. Im Bereich der gewerblichen Berufe gilt die Frage zu beantworten, ob man künftig Hilfsarbei­ tende, Facharbeitende oder nur noch Ingenieure in den Industriebetrieben sehen wird.Klar ist: Die Sicherung von Arbeitsplätzen aller Art bedarf einer guten Ausbildung. Die Verände­ rung der Arbeitswelt erfordert aber auch einen stärkeren Fokus auf vielfältige Möglichkeiten der Weiterbildung. Diese dürfen nicht nur nach dem Gusto des Chefs genehmigt werden. Die Juso-Forderung nach einer Arbeitsversicherung stellt hier sicherlich eine sinnvolle Maßnahme dar. Zur Sicherung und Entwicklung von bestehenden und neuen Arbeitsplätzen benötigen wir aber mehr.Dazu gehört auch ein neues Berufsbildungsverständnis!

MODERN BILDEN – FÜR EIN ZEITGEMÄSSES UND GERECHTES BERUFSBILDUNGSGESETZ!

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes befindet sich zurzeit im Gesetzgebungsverfahren.Eigentlich sollte die Novellierung längst beschlossen sein. Doch das Verfahren stockt. Dies liegt auch am Druck, den die DGB-Gewerkschaftsjugenden in vielfältiger Weise erzeugt haben. Wir NRW Jusos schließen uns den Forderungen der Gewerkschaftsjugenden nach besseren Ausbil­ dungsbedingungen und -Regelungen an! Die von Bundesbildungsministerin Wanka beabsichtigte Schmalspurreform reicht an keiner Stelle aus.Ein neues Berufsbildungsgesetz hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Auszubildende von Beginn ihrer Ausbildung an befähigt sind, ihre Rechte einzufordern. Dazu gehören sachgemäße Unterrich­ tungen und Unterweisungen genauso wie der Ausschluss von ausbildungsfremden Tätigkeiten.Insbesondere in Teilen des Handwerks werden unzureichende Ausbildungsvergütungen gezahlt. In Unternehmen ohne Tarifvertrag darf die Ausbildungsvergütung nach BAG1-Rechtsprechung nicht 80 Prozent der Tarifvergütung unterschreiten. In tariffreien Branchen bedeutet das, dass auch weit unter 200 Euro im Monat zulässig sein können – das BBiG spricht hier von einer „angemessenen“ Ausbildungsvergütung. Wir fordern eine existenzsichernde Ausbildungsvergütung in Anlehnung an die Höhe des BAföG-Höchstsatzes, die den Auszubildenden den Einstieg in ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.Das sogenannte Duale Studium scheint ein tolles Versprechen an junge Schulabsolvent*innen mit (Fach-)Hochschulreife zu sein. Viele Schüler*innen glauben an einen Glücksgriff mit Ticket in die höheren Etagen und sind mit 22 Jahren bereits nahe am Burnout.Die Kombination von Studium und Berufsausbildung soll Praxisnähe und Hochschulstudium zeitsparend miteinander verbinden. Leider wird zu wenig über die Kehrseiten gesprochen: Private Hochschulträger und verschiedene Formen des Dualen Studiums (z.B. Studium mit Praxispha­ sen, Studium mit integrierter Berufsausbildung oder Studium mit externer IHK-Prüfung) sorgen
1 Bundesarbeitsgericht
für erhebliche Probleme. Wird der erworbene Bachelor-Abschluss an staatlichen Hochschulen als Grundlage für ein Masterstudium anerkannt? Wie wird das zusätzliche Lernpensum für das Studi­ um im Bezug zur Arbeitszeit gewertet? Was passiert, wenn am Ende kein Universitätsabschluss erworben wird und die betriebliche Ausbildung nur durch Praxisphasen gewährleistet werden sollte? An dieser Stelle wird klar, dass auch das Duale Studium Einzug in das Berufsbildungsgesetz finden muss. Studienzeiten müssen als Arbeitszeiten anerkannt werden. Vertragsstrafen aufgrund des Verlassens des Unternehmens nach dem Studium gehören abgeschafft. Und vor allem: Hochschul­ bildung muss staatlich kontrolliert werden! Hier müssen klare Anforderungen an Hochschulträ­ ger definiert werden. Zudem soll das Duale Studium im Regelfall an einer staatlichen Hochschule absolviert werden. Hierzu bedarf es einer Novellierung des NRW-Hochschulgesetzes. Mehr Sein,weniger Schein!Klare Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen bzw. privaten Hochschulträgern und Unternehmen statt Chaos und Wildwuchs! Rechtssicherheit für die Dualstudierenden!

EIN BBIG FÜR ALLE!

In § 26 ist der Anwendungsbereich des BBiG für Praktika beschrieben. Ausgenommen sind bisher Praktika, die Teil eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder sogenannte Betriebs- oder Schülerpraktika sind. Diese haben unterschiedliche Regelungen. Wir fordern, dass jede Form des Praktikums, das dazu dient Lernziele oder aber Abschlüsse im beruflichen Sinne zu erlangen, in der Praxisphase den Regularien des BBiG unterliegen muss.Zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und vergleichbare neue Ausbildungsstrukturenwerden nicht nach dem BBiG geregelt. Im Ergebnis führt das in vielen Ausbildungen oftmalszu unklaren Rechtsverhältnissen oder schlechteren Ausbildungsbedingungen. Daher fordernwir die Ausweitung des BBiG zu einem einheitlichen Ausbildungsgesetz, das gleicheQualitätsstandards für alle Ausbildungsberufe sicherstellt. Dazu gehören z. B. dieGesundheits- und Pflegeberufe sowie Erzieher*innen oder auch die sonstige Ausbildung im öffent­ lichen Dienst. Ebenso muss das BBiG für alle betrieblichen Ausbildungsphasen von schulischen Ausbildungsgängen gelten. Ausgenommen sind derzeit Meisterprüfungen. Die Meisterprüfung im Handwerk ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt und unterliegt nicht dem Geltungsbereich des BBiG. Meisterprüfungsverordnungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie imEinvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Forschung erlassen. Sie werden nichtunter der Federführung des Bundesinstituts für Berufsbildung erarbeitet und nicht den Gremien des BBiG vorgelegt. Diese Ausklammerung der Meisterprüfungen aus der regulären Ausbildungs­ gesetzgebung führt zu einer stark arbeitgeber*innenfreundlichen undarbeitnehmer*innennachteiligen Prüfungsordnung. Um dies zu beheben, sollen die Normen des BBiG in die Regelungen zur Meisterprüfung einfließen unter Einbeziehung und Kontrolle des Bundesinstitut für Berufsbildung. Im Zuge dieser Umbildung sollen auch die anderenRegelungen der Handwerksordnung (HwO) mit dem BBiG harmonisiert werden.

LEHRJAHRE SIND KEINE HERRENJAHRE – FÜR BESSERE KONTROLL- UND SCHLICHTUNGSMÖGLICHKEITEN!

Die Handwerks- beziehungsweise Industrie- und Handelskammern sind zentraler Akteur im Bereich der beruflichen Bildung. Sie sollen die Berufsbildung fördern und überwachen. Die Kammern verfügen dabei über verschiedene Werkzeuge, so können sie die Ausbildungsfähigkeit von Unternehmen aberkennen oder im Rahmen von Schlichtungsverfahren Streitigkeiten zwischen Azubis und Unternehmen befrieden. Nur: Die Ausbildungsbeauftragten der Kammern werden von den Unternehmen bezahlt, die sie überprüfen sollen. Dies soll gelegentlich zu Interessenskonflikten führen. Das Berufsbildungswesen lebt in vielen Bestandteilen von der Beteiligung von Unternehmen und Arbeitnehmer*innenvertretungen. In Berufsbildungsausschüssen, Schlichtungsgremien oder auch in den Schulkonferenzen werden beide Parteien beteiligt. In kritischen Fällen erfahren die Vertreter*innen der Arbeitnehmer*innenseite erst von den Problemen, wenn sie vor dem Schlich­ tungsausschuss behandelt werden. Mögliche vorherige Auseinandersetzungen zwischen Azubis und Unternehmen, die bei den Kammern zu Protokoll genommen werden, werden nicht zur Kenntnis weitergeleitet.
Deswegen fordern wir die Herstellung voller Transparenz in Schlichtungs- und anderen Konflikt-fällen. Generell ist zu überlegen, ob die Überwachung der Ausbildungsfähigkeit von Betrieben nicht gleichermaßen von Kammern, Gewerkschaften und Berufsschulen übernommen werden kann.Bei Streitigkeiten zwischen Azubi und Unternehmen kommt es oft zur Auflösung der Ausbildungs­ verträge, weil ein unüberbrückbarer Streit nicht gelöst und kein neuer Ausbildungsbetrieb gefunden werden kann. Hier haben die Kammern verpflichtend dafür zu sorgen, dass freie Ausbildungsplätze (die von Betrieben angeboten werden können) über das gesamte Jahr als Reserve-Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

ROLLE DER AUSBILDER*INNEN DEFINIEREN!

Der/die Ausbilder*in war traditionell zuständig für die betriebliche Unterweisung, die Durchfüh­ rung von Lehrgängen und simulierten Projekten in Lehrwerkstätten.Ihre Aufgaben sind heute andere. Bezeichnungen wie Lernbegleiter*in, Coach oder Trainer*in signalisieren den Rollenwechsel – in der Erstausbildung, aber auch in der Weiterbildung.Dazu kommt, dass sich Ausbilder*innen heute oft zusätzlich um Dualstudierende im Betrieb und um Schülerpraktikant*innen kümmern müssen. Das betriebliche Bildungspersonal soll Lernen ermöglichen, anstatt zu unterweisen, zu belehren oder zu instruieren.Fehler können Lernchancen sein und werden daher, wenn möglich, zugelassen und für das Lernen genutzt und nicht von vorne herein verhindert. Es werden Arbeitsaufgaben und Lernaufträge ausge­ wählt, die alternative Vorgehensweisen und Lösungen ermöglichen.Ausbilder*innen verzichten weitgehend auf instruierende oder einführende Belehrungen. Sie zeigen stattdessen die Möglichkeiten, an Informationen zu kommen und Lösungshilfen zu beschaffen.Der/die Ausbilder*in stehen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Sie geben Hilfestellungen,die sich auf den Arbeitsprozess, seine Inhalte sowie sein Umfeld beziehen und keine rein fachliche Unterweisung darstellen.§ 29 BBiG (Persönliche Eignung) soll die persönliche Eignung des Ausbildungspersonals regeln.Faktisch werden lediglich formale Ausschlussgründe benannt. Die Rolle der Ausbilder*innen hat sich in den vergangenen Jahren in einem Ausmaß verändert, welches eine genauere Definition in § 29 notwendig macht: die Einhaltung einheitlicher berufspädagogischer Standards für die Ausbil­ dung der Ausbilder*innen sowie die verbindliche Voraussetzung der Ausbilder*inneneignungsverordnung (AEVO) für hauptamtliche Ausbilder*innen muss festgeschrieben werden. Diese muss moder­ nisiert werden und um methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen erweitert werden. Zudem muss in den §29 eine Weiterqualifizierungsverpflichtung inklusive Freistellung für die Ausbilder*innen aufgenommen werden. Um eine ausreichende Betreuung der einzelnen Auszu­ bildenden zu garantieren muss ein Betreuungsschlüssel von 1:8 rechtsverbindlich festgeschrieben werden.

JA ZUR EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG – NEIN ZU BLÖDSINN UND ABWERTUNG VON SCHULABSCHLÜSSEN!

Die Einstiegsqualifizierung kann ein wichtiger Schlüssel zu einem inklusiven Arbeitsmarkt sein.Im Besonderen kann sie als Werkzeug für die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit genutzt werden. Allerdings wird sie oft ausgenutzt, um Absolvent*innen von Haupt- und Realschulen, gelegentlich sogar Abiturient*innen, als billige Arbeitskräfte für ein Jahr zu gewinnen.Mit einem Schulabschluss jeder Art sind Jugendliche fähig, eine Berufsausbildung zu absolvieren.Das gilt auch hier! Deswegen fordern wir eine strengere Regulierung der Einstiegsqualifizierung.

NICHT VON GESTERN, SONDERN BRANDAKTUELL: WER NICHT AUSBILDET, WIRD UMGELEGT!

Die Ausbildungsplatzumlage ist eine alte Juso-Forderung. Sie bleibt aber aktuell. Unternehmens-verbände beklagen sich einerseits über den Fachkräftemangel und die angeblich mangelnde Ausbil­ dungsfähigkeit von Schulabsolvent*innen. Auf der anderen Seite reduzieren sie die Zahl der Ausbil­ dungsplätze in ihren Unternehmen, akquirieren Arbeitskräfte aus anderen Ausbildungsbetrieben oder bieten vermehrt oder sogar ausschließlich Ausbildungsplätze im Dualen Studium an. Das Engagement von Unternehmen, ihren Verbänden und den Kammern beschränkt sich zu oft auf Marketingkampagnen oder Bestenauslese (wie die „Reintegrationsprogramme“ für gutqualifizierte Studienabbrecher*innen). Dieser Zustand ist absolut inakzeptabel!Gleichzeitig ist festzustellen, dass Jugendliche auch in der zweiten oder dritten „Schleife“ auf der Berufsschule oder im Rahmen einer anderen Bildungsmaßnahme ohne Ausbildungsplatz bleiben.Sie sind oft darauf angewiesen, als billige Arbeitskraft im Rahmen der Einstiegsqualifizierung eingesetzt zu werden oder einen Ausbildungsplatz im Rahmen einer Maßnahme der Agentur für Arbeit zu erhalten. Das ist nicht hinnehmbar! Eine Ausbildungsplatzgarantie darf nicht nur Überschrift bleiben. Wer die Forderung nach dieser Garantie ernst nimmt, muss dafür Sorge tragen, dass hiermit nicht die Errichtung von Ausbil­ dungsplätzen zweiter und dritter Klasse gemeint ist. Die Ausweitung von Ausbildungsplätzen in tarifgebundenen Unternehmen und der Verzicht auf Ausbildung im Rahmen von Maßnahmen der Arbeitsagentur müssen Bestandteil dieses Versprechens sein!Zur Durchsetzung dieser Garantie bietet sich die Ausbildungsplatzumlage geradezu an. In der Bau- und Pflegebranche liegen bereits Erfolgsbeispiele vor. Im besten Fall umfasst die Pflicht zur Zahlung einer Umlage auch die Betriebe, die vermehrt oder ausschließlich Ausbildung oder Duales Studium für Schulabsolvent*innen mit Hochschulreife anbieten. Auch dies wäre eine sinnvolle Maßnahme gegen die Entwertung von Schulabschlüssen!

BERUFSSCHULE AUS DEM GESTERN HOLEN – SCHULORDNUNGEN & LEHRPLÄNE MODERNISIEREN!

Die Berufsschule ist der „staatliche Arm“ der dualen Berufsausbildung. Hier sollen Auszubildende die theoretischen Fertigkeiten für ihren Berufsschulabschluss erlernen. Gleichzeitig ermöglicht sie das Erreichen der Fachhochschulreife sowie des Abiturs mit bestimmten Schwerpunkten. Außer­ dem besuchen Schüler*innen die Berufsschule, die sich beispielsweise im Berufsgrundschuljahr befinden oder eine vollschulische Assistenzausbildung absolvieren.Die Schulordnung der Berufsschulen ist in die Jahre gekommen. Elemente der Berufsbildung wie das Duale Studium werden in ihr gar nicht dargestellt. Die Einführung von Verbundklassen für Verbundstudierende wird durch die Landesschulordnung quasi ausgeschlossen. Eine grundlegende Reform der Schulordnung für Berufsschulen ist dringend erforderlich.Verstärkt muss an den Berufsschulen auch die Situation junger Azubis in Betrieb und Gesellschaft betrachtet werden. Die angehenden Facharbeiter*innen sollen nicht nur wissen, wie sie ihren Beruf korrekt auszuüben haben. Auch grundlegende politische Kenntnisse und Grundzüge der Politischen Ökonomie gehören in die Berufsschul-Lehrpläne! Außerdem soll dafür Sorge getragen werden, dass auch den Gewerkschaften der Zugang zum Berufsschulunterricht zum Beispiel im Rahmen der bekannten „Berufsschultouren“ barrierefrei ermöglicht wird.

MEHR ALS KREUZCHEN MACHEN: DEMOKRATIE IM BETRIEB STÄRKEN!

Für Jungsozialist*innen ist seit jeher klar: Demokratie darf nicht am Werkstor enden. Betriebsrä­ te sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) leisten wichtige Arbeit. Im Bereich der Personal- und Bildungsplanung haben die betrieblichen Interessenvertretungen aber zum Beispiel nur ein bloßes Vorschlags- beziehungsweise Beratungsrecht. Das heißt: Weigert sich ein Unter­ nehmen, überhaupt eine Personalplanung vorzunehmen, können Betriebsrat und JAV wenig bis gar nichts dagegen machen. Deswegen gehören Personal- und Bildungsplanung in die echte betriebliche Mitbestimmung!Eine JAV ist bislang zuständig für Betriebsangehörige unter 18 Jahren und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Oft befinden sich auch ältere Azubis in den Belegschaften, für die eine JAV nicht zuständig sein soll und Betriebsräte oft keine Kapazitäten haben. Außerdem ist die JAV nicht für Dual Studierende zuständig, sobald sie sich nicht (mehr) in einer gleichzei­ tigen Berufsausbildung befinden. Deswegen ist eine Novellierung des Betriebsverfassungsgeset­ zes notwendig, das es auch für Azubis zu einem Mitbestimmungsgesetz macht. Wir fordern eine Ausweitung der JAV-Zuständigkeit für alle Dual Studierenden und Azubis im Betrieb!

INKLUSION

Die Chance für Menschen mit Beeinträchtigung, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, ist sehr gering. Zu viel Aufwand für die Ausbildenden oder zu hohe Kosten werden vorgeschoben. Hier müssen die Berufsbildner*innen von Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innen-Seite klar ziehen,welche Berufe man mit welcher Beeinträchtigung erlernen kann. Es muss so eingerichtet werden,dass die Betriebe die eine*n Kolleg*in mit Beeinträchtigung einstellen, mehr Geld aus der Umlage bekommen und die Betriebe, die dieses verweigern, mehr zahlen, um ggf. Umbaumaßnahmen oder Förderungen zu finanzieren. Die Chance, seine Arbeitsstätte behindertengerecht zu gestalten und dafür Subventionen zu bekommen, besteht bereits. Dieses sollte auch für Ausbildungsplätze in den geschilderten Fällen gelten. Daher muss eine klare Regelung zur Ausbildung für Menschen mit Beeinträchtigung in das BBiG aufgenommen werden.

EINMAL DEN FAHRSCHEIN BITTE – AZUBIS SOLLEN SICH WOHLFÜHLEN!

Arbeitgeber*innen beklagen sich regelmäßig über die angeblich mangelnde Selbständigkeit von Berufsstarter*innen. Gleichzeitig sorgen sie oft durch schlechte Ausbildungsvergütungen, der fehlenden Unterstützung für Lernmittel oder dem Verzicht auf die Subvention eines ÖPNV-Tickets selbst dafür, dass sich Schulabsolvent*innen gegen eine herkömmliche Berufsausbildung entschei­ den. Gerade weil die Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass der Einstieg in ein selbstbestimmtes Leben nicht mit der Ausbildung beginnt.Neben der Verpflichtung zur Finanzierung der Lernmittel fordern wir weiterhin die Einführung eines Azubi-Tickets für ganz NRW. Mobilität ist ein Grundrecht – ob zur Arbeit, zur Disco oder zum Fußballspiel.Die erste eigene Wohnung spielt im Leben vieler junger Menschen eine zentrale Rolle. Viele Azubis können sich den Wunsch nach der ersten Bude nicht erfüllen, weil die Mieten nicht erschwing­ lich sind und / oder die Ausbildungsvergütung nicht ausreichen. Hier fordern wir die landesweite Errichtung von Wohnheimen für Azubis!

FAZIT

Wir NRW Jusos halten das duale Ausbildungssystem nicht für ein Relikt vergan­ gener Zeiten, sondern für ein Zukunftsmodell in der hochtechnologisierten und -digitalisierten Arbeitswelt. Die duale Ausbildung soll einen Berufseinstieg bieten, der gleichwer­ tig mit einem Bachelor-Studium ist. Allerdings bedarf es dafür zentraler Änderungen, damit die Qualität für alle Auszubildenden sichert werden kann. Hier sind wir gefordert, auf Landes- und Bundesebene im Rahmen von Parteitagen und Kampagnen für die Rechte der Auszubildenden zu streiten. Denn: Lehrjahre sind keine Herrenjahre (mehr)!