Waisenrente reformieren – Finanzielle Sicherheit garantieren!

Der Druck aktueller Krisen lastet schwer auf unserer Generation und die Anzahl von jungen Menschen, die unter psychischen Problemen leiden, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Der Tod eines oder beider Elternteile ist eine traumatische Erfahrung. Diese Personen stehen vor besonderen Herausforderungen, sowohl emotional als auch finanziell. Eine wichtige Stütze für sie ist die Waisenrente, die ihnen finanzielle Unterstützung und Stabilität bieten soll. Jedoch sind das derzeitige System und die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Waisenrente oft nicht ausreichend, um die Grundbedürfnisse zu decken.

Die gesetzliche Waisenrente soll sicherstellen, dass Waisenkinder bis zum Alter von 27 Jahren eine finanzielle Absicherung erhalten, falls ein oder beide Elternteile verstorben sind. Jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, um Anspruch auf diese Unterstützung zu haben. Eine davon ist, dass das verstorbene Elternteil mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss. Die Höhe der Waisenrente richtet sich nach den Rentenzahlungen der Eltern. Bei der Halbwaisenrente beträgt sie 10 % des Rentenanspruches des Versicherten, während sie bei der Vollwaisenrente 20 % des höheren Anspruches beträgt. Zusätzlich wird ein Zuschlag gewährt, der von der Anzahl der Monate abhängt, in denen das verstorbene Elternteil in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Ein weiterer Aspekt ist die unzureichende Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Momentan gewährt die Regelung lediglich eine Übergangszeit von 4 Monaten, beispielsweise zwischen dem Abitur und dem Beginn eines Studiums. Sollte diese Zeit aufgrund verschiedener Gründe länger sein, entfällt in diesem Zeitraum die Waisenrente. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Unsicherheit für die betroffenen Waisenkinder dar, die auch in dieser Übergangsphase auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Des Weiteren werden Praktika nur dann als Ausbildung anerkannt, wenn sie gemäß der einschlägigen Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Das bedeutet, dass ohne diese Praktika die Ausbildung oder das Studium nicht vollständig abgeschlossen werden kann, wie es beispielsweise im Medizinstudium der Fall ist. Bei Praktika anderer Art, die für persönliche Entwicklung und berufliche Laufbahn von Bedeutung sind, jedoch nicht den spezifischen Anforderungen der aktuellen Regelung entsprechen, entfällt die Waisenrente. Des Weiteren besteht ein Mangel an angemessener Unterstützung während des Antragsverfahrens. Der Prozess ist komplex, von bürokratischen Hürden geprägt und intransparent, was oft zu erheblichen Verzögerungen bei der Auszahlung der Waisenrente führt. Dies stellt eine zusätzliche Belastung für diejenigen dar, die auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren stellt ein bedeutendes Problem dar, insbesondere im Falle junger, verstorbener Eltern. Oftmals haben diese Eltern aufgrund ihres jungen Alters noch nicht ausreichend lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, um die geforderte Mindestversicherungszeit zu erfüllen. Beispielsweise könnten sie sich noch in der Ausbildung oder im Studium befunden haben oder gerade erst in das Berufsleben eingestiegen sein. Da die Waisenrente jedoch von dieser Mindestversicherungszeit abhängig ist, sehen sich die hinterbliebenen Kinder in einer prekären Situation, denn sie haben keinen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung, obwohl sie ihre Eltern ebenfalls verloren haben und ebenso auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Kinder von einkommensschwachen Familien sind durch das aktuelle System besonders betroffen, da sie durch die geringen Rentenzahlungen der Eltern nur einen geringen Anspruch haben und somit in prekäreren Verhätnissen leben.Die aktuelle Inflation und die dadurch resultierenden steigenden Lebenshaltungskosten führen zu einer zunehmenden Ungleichheit.Außerdem fallen durch den Tod  eines Familienmitglieds eventuell noch weitere Care-Arbeit an, wodurch die zeitlichen Kapazitäten mehr Geld zu verdienen durch bspw. Minijobs begrenzt sind. Die derzeitige Begrenzung der Übergangszeit auf 4 Monate zwischen Ausbildungsabschnitten spiegelt eine neoliberale Sichtweise wider, die voraussetzt, dass Sozialleistungen nur dann gewährt werden sollten, wenn man dem Staat einen unmittelbaren Mehrwert bietet und sich schnell in den Arbeitsmarkt integriert. Allerdings lässt diese Sichtweise außen vor, dass es zahlreiche Gründe geben kann, die dazu führen, dass jemand länger als 4 Monate ohne Ausbildung ist.

Diese Probleme verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der Waisenrente Eine solche Reform wäre ein wichtiger Schritt, um die bestehende soziale Ungleichheit von Waisenkindern und für eine bessere Absicherung derer zu sorgen, die in einer ohnehin schon schwierigen Situation den Verlust ihrer Eltern verkraften müssen. Waisenkinder sollten die gleichen Chancen haben wie ihre Altersgenoss*innen, unabhängig von ihrer familiären Situation.

Deshalb fordern wir eine Reform der Waisenrente, die Folgendes berücksichtigt:

  • die Aufhebung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
  • einen existenzsichernden Satz, unabhängig von den Rentenzahlungen der Eltern.
  • Die Auszahlung der Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr unabhängig von der Ausbildungssituation, ab dem 27. Lebensjahr abhängig von der Ausbildungssituation.
  • eine vereinfachte Beantragung der Waisenrente, indem der Prozess transparenter und zugänglicher gestaltet sowie der Umfang der Antragsformulare reduziert wird. Zudem sollte eine effiziente Unterstützung bei der Beantragung und Klärung individueller Ansprüche gewährleistet sein.