Zur Zukunft des nordrhein-westf ischen Hochschulwesens

1. Wir begrüßen und würdigen die im vergangenen Jahr erreichte Abschaffung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen und die erfolgten Anstrengungen zur Ermöglichung von Promotionen an Fachhochschulen.
2. Wir bedauern, dass die Ministerin am Mechanismus der leistungsorientierten Mittelvergabe festhalten und ihn durch eine Erhöhung des Anteils der durch ihn vergebenen Mittel um drei Prozentpunkte auf 23 Prozent der Gesamtmittel sogar bestärkt. Wir fordern eine auskömmliche Grundfinanzierung aller Hochschulen statt eines Pseudo-Wettbewerbs nach größtenteils fragwürdigen Leistungskriterien, der zu einer Hierarchisierung der Hochschullandschaft führt. Insbesondere kritisieren wir das Kriterium der Drittmitteleinwerbung und dass durch die Änderung des Absolventen-/Absolventinnenparameters Anreize für den einseitigen Ausbau von Bachelor- zulasten von Master- und Promotionsstudienplätzen geschaffen werden.
3. Wir fordern in Hinblick auf die kommende Novellierung des Hochschulgesetzes NRW eine weitgehende Wiederherstellung der Personal- und Fachaufsicht des Wissenschaftsministeriums über die Hochschulen und die bertragung jeglicher Kompetenzen der unlegitimierten Hochschulräte, die aufzulösen sind, auf das Ministerium bzw. die Senate.
4. Wir fordern eine im Hochschulgesetz verankerte Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung von Ordnungen und Satzungen von Hochschulen (Normenkontrollverfahren), wie sie in anderen Bundesländern bereits besteht.
5. Wir fordern eine materielle Neubestimmung der in § 4 Abs. 2 Satz 3 HG NRW dargelegten und aus Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz ableitbaren, ein subjektbezogenes Konzept von Bildung schützenden Studierfreiheit, die keinen Vorbehalt von durch Hochschulen (oder das Ministerium) erlassenen Ordnungen mehr zulässt, sondern im Gegenteil als Prüfungsmaßstab dieser anwendbar wird.
6. Wir fordern, dass im neuen Hochschulgesetz festgehalten wird, dass Anwesenheitspflichten nicht zu den von den Hochschulen zu regelnden Teilnahmevoraussetzungen nach § 64 Abs. 2 Nr. 2 HG NRW gehören.
7. Wir fordern eine Verbesserung der Öffentlichkeit universitärer Gremien. § 12 HG NRW muss mindestens betreffend den Senat und die Fakultsräte vorsehen, dass nur Personalangelegenheiten, Prüfungssachen und Habilitationsleistungen in geheimer Sitzung behandelt werden dürfen. Der in Satz 5 enthaltene gesetzliche Zwang zur Nichtöffentlichkeit muss entfallen. § 12 Abs. 5 HG NRW bedarf einer Konkretisierung, die eine Öffentlichkeit im Sinne einer demokratischen Output-Legitimation sicherstellen kann.
8. Wir fordern eine Korrektur der Regelung des § 49 Abs. 7 Satz 3 HG NRW dahingehend, dass Mindestnoten als Zugangsbeschränkung zum Master nicht mehr zugelassen werden.
9. Wir fordern eine Novellierung des Hochschulzugangsgesetzes NRW und der Hochschulzulassung. Wir fordern eine Streichung der Sonderzulassungsquoten für Spitzensportlerinnen/Spitzensportler nach § 4 Abs. 3 HZG NRW. Wir fordern einen nachfragegerechten Ausbau von Studienplätzen, der jedem die Erfüllung seines Studienwunsches garantiert. Wir fordern, die Vergabe von Studienpl tzen nach der Abitur- bzw. Bachelornote bzw. deren Äquivalenten einzustellen, weil jede/r Bewerber/-in ein gleichwertiges Recht auf eine freie Berufs- und Studienwahl hat.