Adblocker für Alkoholwerbung

Bei der Bekämpfung von Corona ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wissenschaftliche Expertise für das Finden von Maßnahmen und Lösungen hinzugezogen wird und Grundlage für staatliches Handeln ist, um Gesundheit und Menschenleben zu schützen. Solches Wissen war auch Grundlage dafür, dass in den vergangenen Jahrzehnten das Märchen vom ungefährlichen Zigarettenkonsum entzaubert werden konnte und daraufhin neben Aufklärung und steuerlichen Maßnahmen auch und besonders Möglichkeiten der Tabakwerbung immer weiter eingeschränkt wurde. Im Hinblick darauf scheint es geradezu absurd, dass für eine weitere legale Droge, den Alkohol, kaum bis keine solche Einschränkungen getroffen wurden, obwohl dies aus gesundheitlicher Sicht ebenso angebracht wäre.

Zum Vergleich: Tabakwerbung ist in Deutschland im Internet, Radio & TV (beides seit 1975), Printmedien und an weiteren Stellen untersagt – durch die Möglichkeit der Kino- oder Plakatwerbung gilt Deutschland im europäischen Vergleich aber trotzdem als Schlusslicht bei der Einschränkung. Diese Lücke wird allerdings 2021 bzw. 2022 geschlossen. Begründet werden Werbeverbote mit der erheblichen Schädigung der eigenen Gesundheit und der von dritten, welche zu über 80.000 Krebsfällen und 120.000 Toten pro Jahr führt. Alkoholische Getränke hingegen können im Internet, Fernsehen, Radio, TV, durch Sponsoring von Fußballstadien und vieles weitere mehr einigermaßen uneingeschränkt beworben werden. Angesichts von über 70.000 jährlichen Todesfällen, 1-2 Millionen Alkoholsüchtiger, über 10.000 Neugeborenen mit fetalem Alkoholsyndrom im Jahr, etwa 10 Millionen Menschen mit gesundheitsgefährdendem Konsumverhalten und einer Belastung des Gesundheitssystems von circa 40 Milliarden Euro fällt es schwer, hier weder einen Widerspruch, noch den massiven Einfluss von unterschiedlichen Lobbygruppen oder einen dringenden Handlungsbedarf zu erkennen.

Mit dem zukünftigen Inkrafttreten des Tabakwerbeverbots wurde ein Meilenstein für den Gesundheitsschutz der Jugend und allgemeinen Bevölkerung erreicht, nun ist es an der Zeit, gegen die allgegenwärtige Präsenz von Alkoholwerbung vorzugehen. Der deutliche Rückgang des Anteils regelmäßiger Raucher*innen an der Bevölkerung, der im Wesentlichen durch Aufklärung, Preiserhöhungen und das Werbeverbot erkämpft wurde, kann hier für eine Strategie der schrittweisen Einschränkung von Alkoholwerbung als Vorbild dienen.

Denkbar wäre ein Werbeverbot für Alkoholhaltige Getränke in Kinos bei Filmen mit einer Altersfreigabe für Minderjährige sowie ein Verbot im öffentlichen Fernsehen vor 22:00 Uhr als eine erste Stufe. Zusätzlich erscheint es sinnvoll, analog zum Tabak innerhalb der Werbung Warnhinweise auf mögliche gesundheitliche Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum und Möglichkeiten der Suchtprävention oder -behandlung hinzuweisen. Eine konsequente Fortführung dieser Strategie beinhaltet zusätzlich die Einführung von Warn-Etiketten in Text und Bildform auf Flaschen mit Alkoholgehalt. Hierzu kam eine kanadische Studie im Mai 2020 zu dem vielversprechenden Ergebnis, dass diese Maßnahme den Verkauf spürbar um 7% absenken und zusätzlich für besser informierte Verbraucher*innen sorgen kann.

Nachfolgend soll ein Jahr später eine Ausweitung des Verbotes auf alle digitalen Medien, bei welchen nicht gewährleistet werden kann, dass sie ausschließlich von volljährigen Personen frequentiert werden, folgen, sowie eine Ausweitung von Werbung für Suchtpräventionen und mehr Bildung für die Konsequenzen des Alkoholkonsums. Letztendlich fordern wir ein Komplettes Verbot von Alkoholwerbung im öffentlichen Bereich.

Diese Maßnahmen sollten eingebettet werden in eine neue Strategie im staatlichen Umgang mit Alkohol, die auf zusätzliche Aufklärungs- und Therapieangebote setzt und zu besseren Informationen über verantwortungsvollen Konsum und weniger Stigmatisierung Suchtkranker führt.