Alle Lehrer*innen, Inklusionshelfer*innen und Schulsozialarbeiter*innen gerecht bezahlen, keine weitere Benachteiligung angestellter Lehrer*innen

Nach wie vor sind Lehrkräfte, die sich bei der Ausübung ihres Berufes in einem Angestelltenverhältnis befinden, ihren verbeamteten Kolleg*innen gegenüber strukturell deutlich schlechter gestellt. Alle Lehrer*innen begegnen täglich neuen Herausforderungen und werden mit immer vielseitigeren und anspruchsvolleren Aufgaben konfrontiert. Gleichzeitig geht mit der unmittelbaren Gestaltung des Bildungsweges und des Einflusses auf die Persönlichkeitsentwicklung so vieler Schüler*innen eine große Verantwortung einher. Gerade deshalb, aber auch unter Berufung auf das sozialdemokratische Kernansinnen „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“, ist die Fortführung des Zweiklassensystems zwischen den Lehrkräften absolut inakzeptabel und bedarf dringend einer Anpassung. Bei gleicher Arbeitszeit und gleicher Arbeitsbelastung liegt die Bezahlung angestellte Lehrer*innen teilweise mehrere hundert Euro pro Monat unter dem der verbeamteten Kolleg*innen. Dazu kommen weitere gravierende Unterschiede was die Krankenversicherung und die Altersabsicherung angeht. Außerdem ist es in vielen Bundesländern immer noch Usus, angestellte Lehrer*innen vor den Sommerferien zu entlassen, nur um sie im Anschluss an die Ferien wieder anzustellen. Hierdurch entfällt für die Betroffenen in den meisten Fällen jede Form des Freizeitausgleiches, da sie sich während dieser Zeit arbeitslos zu melden haben und dem Arbeitsmarkt trotz eines gesicherten zukünftigen Arbeitsvertrages zur Verfügung stehen müssen. Diese Entlassungen treten ebenfalls bei Inklusionshelfer*innen und Schulsozialarbeiter*innen vor den Sommerferien auf und stellen eine nicht zufriedenstellende Situation für uns Jusos dar. Auf Dauer muss eine kongruente Vorgehensweise bezüglich der Bekämpfung der Unterschiede zwischen diesen Beschäftigungsverhältnissen erfolgen. Daher fordern wir:

  1. Angleichung der Bezahlung angestellter Lehrer*innen an die Stufen der Beamtenbesoldung, mindestens auf das Level A13 an allen Schulformen. Hiermit geht auch die Anhebung der Bezüge für verbeamtete Lehrer*innen an Grundschulen auf die Stufe A13 einher (bereits Beschlusslage).
  2. Die Abschaffung der Praxis von Entlassungen zu den Sommerferien, von Lehrer*innen, Inklusionshelfer*innen und Schulsozialarbeiter*innen und der anschließenden Wiedereinstellung nach den Sommerferien.
  3. Mittel- und Langfristiges Konzept zur Beseitigung qualitativer Unterschiede zwischen den Beschäftigungsverhältnissen, sowie das Bekenntnis, Angleichungen immer unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung für alle Lehrer*innen vorzunehmen.
  4. Alle ehemalig und aktuell betroffenen Lehrer*innen bekommen die Zeit in den Ferien, zwischen zwei Arbeitsverträgen, auf ihre Rente zu den Konditionen angerechnet, als wären sie dauerhaft angestellt gewesen.