DIE FORM DES POLITISCHEN STREIKS LEGALISIEREN

Dafür einzutreten, eine Änderung des Streikrechtes im Grundgesetz anzustreben und dadurch das Verbot des politisch motivierten Streiks durch die Nipperdey`sche Argumentation1 von 1952, aufzuheben. Politisch motivierte Streiks müssen vom GG erlaubt werden, ohne Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und zusätzlich zum Art. 20 Abs. 4.

 

1 Demnach seien Streiks sozial adäquat, wenn sie
a) gegen den Arbeitgeber oder deren Vereinigungen gerichtet sind,
b) um Arbeitsbedingungen geführt werden und
c) das Streikziel durch privatrechtlich–arbeitsrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verwirklicht werden kann. Träfen diese Bedingungen nicht zu,[…], läge ein rechtswidriger Streik vor, der nach § 823 Abs. 1 BGB einen „Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ darstellen würde. Quelle: Diplomarbeit- Der politische Streik in Deutschland nach 1945-
Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik-Autorin: Lucy Redler-Abgabe: 18.06.2004- S. 44