Ehegattensplitting abschaffen, Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften gerecht besteuern

a.) Das Ehegattensplitting als Besteuerungsmethode für Ehepartner muss umgehend abgeschafft werden. Stattdessen fordern wir die Einführung einer Individualbesteuerung eines jeden Partners mit einem zweiten übertragbaren Grundfreibetrag. Diese ist auch auf Lebenspartnerschaften auszuweiten.
b.) Jedem Partner steht ein Grundfreibetrag zu, unabhängig davon, ob er ausgeschöpft wird oder nicht. Sofern dies nicht der Fall ist, kann der nicht ausgeschöpfte Teil des Freibetrags komplett auf den anderen Ehepartner übertragen werden. Gerade Familien mit geringem und mittleren Einkommen, die bisher vom Ehegattensplitting profitierten, dürfen jedoch finanziell nicht schlechter gestellt werden. Deshalb müssen begleitend die Eckwerte der ersten beiden Progressionszonen leicht abgesenkt, sowie der Grundfreibetrag erhöht werden.
c.) Um eine Besserstellung von geschiedenen Ehepartnern zu verhindern, muss der maximal abziehbare Betrag für Unterhaltsleistungen auf die Höhe des Grundfreibetrags begrenzt werden.