FÜR EIN SCHLAGFERTIGES ARBEITSRECHT – KEINE KÜRZUNGEN IN DER ARBEITSSCHUTZVERWALTUNG

Die Stellen für Aufsichtskräfte in der Arbeitsschutzverwaltung in den Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen dürfen nicht weiter gekürzt werden. Mittelfristig muss das Personal dort wieder aufgestockt werden. Dabei muss wieder ein Personalstock erreicht werden, der eine effiziente Arbeit der Arbeitsschutzbehörden erlaubt.