Jedem Kind seinen Raum!

Im Rahmen der Bedarfsprüfung für Unterkunft bei Familien und Alleinerziehenden mit ALG II Bezug soll jedem Kind ab dem 7. Lebensjahr ein Anspruch auf ein eigens Zimmer gewährt werden. Dieser Anspruch ist im zweiten Sozialgesetzbuch in der Form zu verankern, dass er auch im Rahmen der Einzelfallbedarfsprüfung nicht ausgehebelt werden kann. Besonders darf der Altersunterschied zwischen Geschwistern nicht mehr als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Zudem sind die Erfordernisse für Elternteile, die ihr Besuchsrecht wahrnehmen wollen, entsprechend anzupassen.