Keine Durchsetzung religiöser Verbote mit staatlicher Unterstützung

Die Landeskonferenz fordert, dass die NRW SPD in ihrem Programm und Parlamentsarbeit den Grundsatz aufnimmt, dass religiöse Feiertage und die mit ihnen jeweils verbundenen Verbote nicht mehr von staatlicher Seite unterstützt und durchgesetzt werden. Ausdrücklich bekennen wir uns zu den aus religiösen Gepflogenheiten erwachsenen, heute primär die Rechte der ArbeitnehmerInnen schützenden Bestimmungen des Verbots sonn- und feiertäglicher Erwerbsarbeit. Diese sehen wir jedoch ihrer Herkunft aus der religiösen Tradition Europas zum Trotz nicht als Bestimmungen zur Umsetzung religiöser Vorgaben, sondern in erster Linie als Beitrag zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor übermäßiger Belastung durch ihr Arbeitsverhältnis. Insofern wenden wir uns besonders gegen staatliche Maßnahmen, die keinen anderen Zweck erfüllen als den, religiöse Vorstellungen in Gesetze zu gießen, worunter wir insbesondere die gesetzlichen Tanzverbote an sogenannten Stillen Feiertagen fassen. Daher fordern wir, im Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes NRW, die §§ 5 – 7 restlos zu streichen, und entsprechend die §§ 10 und 12 anzupassen und die Nummern 3 – 5 des Absatzes 1 des § 11 zu streichen.