Künstliche Befruchtung ermöglichen

Wir fordern, dass die Leistungen der künstlichen Befruchtung von jeder krankenversicherten Frau in Anspruch genommen werden kann, wenn es ihr gesundheitlicher Zustand erlaubt. Die derzeitige Beschränkung auf lediglich verheiratete Paare ist abzulehnen und das Gesetz entsprechend anzupassen.

Der Zuschuss der Krankenkasse richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Versicherten und kann bis zu 100% betragen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung darf nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängen.