Recht auf gute Beratung bei der Patient*innenverfügung sichern

Wir fordern eine Aufnahme der Patient*innenverfügungs-Beratung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Patient*innen sollen diese Leistung mindestens alle 5 Jahre in Anspruch nehmen können. Die Beratung könnte in diesem Fall von geschulten Mitarbeiter*innen in Hospizen, Krankenhäusern, kommunalen Gesundheitsämtern sowie von ärztlichem Fachpersonal durchgeführt werden.
Des Weiteren sollen Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder auch Schulen und Volkshochschulen über diese Möglichkeit und ihre Relevanz informieren.