Sachinformation über Schwa ngerschaftsabbruch ermöglichen: §219a StGB ergänzen!

Die NRW-Jusos fordern die Landesgruppe der NRWSPD im Deutschen Bundestag auf, die Initiative für eine Ergänzung des §219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) zu ergreifen. Dabei sollen solche Publikationen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden, die Frauen im Schwangerschaftskonflikt Sachinformationen über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs zur Verfügung stellen. Diese Ausnahmeregelung soll auch dann gelten, wenn es sich bei den Publizierenden, um Ärztinnen, Ärzte oder Kliniken handelt, die selbst Schwangerschafts-abbrüche durchführen.