Gebt das Hanf frei!

Die NRW-Jusos setzen sich dafür ein, den Verkauf und Besitz von Cannabis in regulierter Form freizugeben. Jeder Einwohner, jede Einwohnerin der BRD soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres Cannabisprodukte in privatwirtschaftlich geführten, aber staatlich beaufsichtigten Ausgabestellen erwerben können. Dazu müssen Warenbestand, Produktion, Erwerb und Verkauf streng und für Behörden jederzeit einsehbar dokumentiert werden.

Drogendealern wird so eine bedeutende Einnahmequelle entzogen und der niederschwellige Zugang zu Konsumenten erschwert. Mit den eingesparten Geldern aus der Strafverfolgung und den dazu kommenden Steuereinnahmen soll eine lückenlose Kontrolle der Ausgabestellen, insbesondere mit Blick auf den Jugendschutz, gewährleistet und eine sozialpsychologische Beratungsstelle vor Ort eingerichtet werden.

Die maximale Abgabemenge ist auf fünf Gramm zu begrenzen. Der Betreiber der Ausgabe-stelle ist für die Reinheit seiner Produkte verantwortlich. Zusätze sind in keinem Fall erlaubt und führen zu einem Verlust der Lizenz. Der private Anbau von Cannabispflanzen soll nur zu medizinischen Zwecken gestattet werden und bedarf eines ärztlichen Attests. Der Besitz von bis zu 40 Gramm Cannabis soll straffrei sein. Frei werdende Kapazitäten bei Zoll und Polizei können für die Bekämpfung der Einfuhr harter Drogen eingesetzt werden.

Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss der psychoaktiven Wirkstoffe von Cannabis soll gänzlich verboten bleiben. Die Feststellungsgrenze soll bei 1,0 ng/ml beibehalten werden. Auf das Abbauprodukt THC-COOH soll zukünftig nicht mehr getestet werden. Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug des Führerscheins bis zur Absolvierung einer MPU.