ANTRAG ZUR VERBESSERUNG DER FINANZIERUNG DER OFFENEN KINDER- UND JUGENDARBEIT

Die NRW-Jusos fordern die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, sich im Zuge der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2018 dafür einzusetzen, dass die seinerzeit vorgenommenen Budgetkürzungen für die Träger der Jugendhilfe vollständig kompensiert werden. Gleichzeitig muss zwangsläufig eine Dynamisierung der Mittelzuweisungen gesetzlich verankert werden, sodass die jährliche Inflation sowie die Auswirkungen von Tarifabschlüssen nicht zu Lasten der Angebotsqualität gehen. Ferner müssen angestoßene Projekte (Projektfinanzierung) evaluiert werden. Nach Evaluation müssen erfolgreiche Projekte zwangsläufig in die Strukturfinanzierung integriert werden, sodass eine langfristige Aufgabenwahrnehmung gesichert wird. Erfolgreiche Projekte im Sinne des
Antrags sind solche, die nachweislich einen positiven Effekt auf die Gesellschaft, die Integration von Zugewanderten oder die frühkindliche Bildung haben. Weiterhin muss eine Struktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden, in der alle Mittel des KJFP abgerufen werden können und keine Mittel übrigbleiben.

AUSGANGSLAGE

Die Kinder- und Jugendarbeit wird finanziert durch den so genannten Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch auf kommunaler Ebene wurden vereinzelt Kinder- und Jugendförderpläne eingeführt, die zusätzlich zu den Zuschüssen des Landes den Jugendverbänden und Trägern der Jugendhilfe finanzielle Unterstützung gewähren. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat seinerzeit Budgetkürzungen um bis zu 30 % vorgenommen.
Diese Budgetkürzungen haben die Träger schwer getroffen, Stellen mussten abgebaut werden, Angebote wurden verringert oder gar gestrichen. Die von der letzten Landesregierung vorgenommenen Bürokratieerleichterungen für die Träger der Jugendhilfe waren ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch sind die Träger noch immer weitestgehend unterfinanziert. Die strukturelle Unterfinanzierung, bedingt durch die drastischen Kürzungen durch schwarz-gelb, muss beseitigt werden.
Derzeit definiert sich der Kinder- und Jugendförderplan dadurch, dass in etwa 70 % der bereitgestellten Mittel als sogenannte fachbezogene Pauschale und Strukturförderung und ca. 30 % als Projektmittel vergeben werden.