Für ein progressives Staatsangehörigkeitsgesetz!

§ 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) soll dahingehend ergänzt werden, dass ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erwirbt, wenn es auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren wird oder der Hauptwohnsitz mindestens eines Elternteils in Deutschland ist.