STOPPT DIE NEUE CDU-AUFRÜSTUNGSPOLITIK: FRIEDENSUNION VOLLENDEN! EU-ARMEE DARF ES NUR ALS ABRÜSTUNGSPROJEKT GEBEN

Die Juso-Landeskonferenz NRW möge beschließen: Angela Merkel und die Unionsparteien wollen die Bundesrepublik und die Europäische Union (EU) unter dem Deckmantel transatlantischer Verpflichtungen in einen neuen Aufrüstungswettbewerb stürzen! Nichts anderes bedeutet die auch im Wahlkampf vertretene These, dass die Bundesrepublik endlich dem sogenannten „Zwei-Prozent-Ziel“ nachkommen müsste, nachdem jedes EU und Nato-Mitglied perspektivisch zwei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für Militärausgaben aufwenden solle. Durch die faktische Verdopplung des Militäretats, die dafür notwendig wäre, würde Deutschland wieder zur mit Abstand führenden europäischen Militärmacht. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Schuld an beiden Weltkriegen mit mehr als 120 Millionen Toten sind deutsche Aufrüstungspläne absolut unverantwortlich! Programmatisch betten die Unionsparteien ihre Zielsetzungen zusätzlich in die Perspektive gemeinsamer Streitkräfte der EU („EU-Armee“) ein. Wir sagen: Aufrüstung ist mit uns nicht zu machen! Es lässt tief blicken, dass CDU und CSU die Prinzipien einer demokratischen Außen- und Verteidigungspolitik sowie die bundesrepublikanischen Grundsätze der „Parlamentsarmee“ schlichtweg ignorieren. Für das sog. „Zwei-Prozent-Ziel“ hat es nie einen Bundestagsbeschluss gegeben! Somit ist es unredlich, diese neue Aufrüstungspolitik und die damit verbundene Geschichtsblindheit als „Verpflichtung gegenüber unseren westlichen Partner*innen“ zu verkaufen. Die Perspektive einer EU-Armee kann für uns – und im Sinne des europäischen Geistes – nur eine Abrüstungsperspektive sein. In einer Welt voller Umwälzungen und Unsicherheiten vertreten wir keinen naiven Pazifismus, sondern eine klare Politik des Antimilitarismus, der strategischen Abrüstung und Krisenprävention. Dafür ist eine antimilitaristisch konzipierte EU-Armee ein wichtiger Baustein. Unser Ziel ist es, Militärausgaben weltweit und schrittweise zurückzuführen, um eine neue „Friedensdividende“ zu schaffen, die der gesellschaftlichen Entwicklung dient. Das heißt für uns:
»» Vertretbar sind Waffen- und Militärgüterlieferungen nur noch an enge europäische und Nato-Bündnispartner*innen sowie an Israel. Bis zum Erreichen dieses Ziels fordern wir eine Anpassung des Kriegswaffenkontrollgesetzes dahingehend, dass die Bundesregierung zusätzlich zur ihrer Informationspflicht im Deutschen Bundestag begründet Stellung zu Genehmigungen von Rüstungsexporten nehmen muss.
»» Uns geht es grundsätzlich darum, die weltweite Bedeutung von Militär und militärischer „Hardpower“ immer weiter zurückzuführen. Deshalb ist die schrittweise Abschaffung der nationalen Streitkräfte in Europa ein wichtiges Ziel. Ersetzt werden sollten diese Streitkräfte durch eine EU-Armee. Hiermit würde erstens die Europäische Friedensunion vollendet, die ein Teil der Gründungsvision des Vereinten Europas war – weil so den EU-Staaten die letzten Mittel
genommen werden, um gegeneinander Krieg zu führen. Zweitens würden bei dieser Transformation von National- zu EU-Streitkräften höhere zweistellige Milliardenbeiträge freigesetzt, die für dringend notwendige gesellschaftliche Zukunftsinvestitionen verwendet werden können. Drittens bietet die Perspektive einer EU-Armee den passenden diplomatischen Verhandlungsrahmen, um weltweit eine neue, vertraglich untermauerte Abrüstungsdynamik zu erzeugen.
»» Für eine strategische Abrüstungspolitik ist entscheidend, dass Programme zur Krisen- und Konfliktprävention sowie zur Entwicklungszusammenarbeit massiv ausgeweitet werden. Es gibt keine demokratische Verpflichtung zur Erfüllung des sog. „Zwei-Prozent-Ziels“, aber ein großes globales Gerechtigkeitsdefizit! Dass es die Bundesrepublik erst in diesem Jahr mit Rechentricks (also der Einbeziehung von inländischer Geflüchtetenhilfe) geschafft hat, die schon 1972 vereinbarten 0,7 Prozent für Entwicklungszusammenarbeit zu erreichen, offenbart einen riesigen Missstand.
»» Uns ist bewusst, dass die Transformation hin zu einer EU-Armee ein längerer Prozess ist. In dessen Verlauf werfen wichtige Fragestellungen vielfältige Probleme auf – weit über sicherheitspolitische Notwendigkeiten hinaus. Verfassungsrechtliche, moralische und ethische Fragen, aber auch unterschiedliche Traditionen in der Rechtsauslegung müssen unbedingt von Beginn an beachtet und ganzheitlich beantwortet werden. Dazu gehört auch die Frage nach dem Einsatz der Streitkräfte im Inneren, die unterschiedliche Auslegung von Verteidigung oder die Frage der Militärgerichtsbarkeit. Noch grundlegender ist die Lösung der komplexen Situation um die letztendliche Entscheidungsgewalt. Notwendige Bedingung für die Abrüstungsperspektive einer EU-Armee ist, dass in Tradition der bundesrepublikanischen Sicht der Charakter einer „Parlamentsarmee“ erhalten bleibt; also dass es nur direkt gewählte Kammern und nicht Staats- oder Regierungschef*innen sein dürfen, die über Militäreinsätze entscheiden. Für die EU-parlamentarischen Streitkräfte muss verfassungsrechtlich sowie verfassungstheoretisch insbesondere die Grundlage für die Abgabe der Souveränität über die Entsendung eigener Staatsbürger*innen in unterschiedliche militärische Einsätze ausgearbeitet werden.
»» Zur rechtlichen Realisierung einer europäischen Abrüstungsperspektive, die in einer EU-Armee realisiert wird, bedarf es der Anpassung der (bisher eher auf Aufrüstung zielenden) Vereinbarungen z.B. der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie des Vertrags von Lissabon (Artikel 28, Absatz 3).
»» Internationale Militäreinsätze sollten über Europäische Vereinbarungen auf völkerrechtlich entschiedene UN-Friedenseinsätze beschränkt werden. Uns ist bewusst, dass strategische Abrüstung in diesem Bezug auch heißen kann: Dass notwendige Kapazitäten und Fähigkeiten (z.B. für Transport/Evakuierung), die zur Durchsetzung von UN-Friedenseinsätzen notwendig sind, zum Teil auf europäischer Ebene ausgebaut werden sollten.
»» Mit der EU-Abrüstungsperspektive durch eine EU-Armee, die in den ersten Schritten – z.B. durch ein gemeinsames Beschaffungswesen – schon viele Synergieeffekte und Einsparungen erzielbar macht, muss für uns mit Transformationszielen für die europäische Rüstungsindustrie verbunden werden. Schon heute sind viele bundesdeutsche und europäische Rüstungsexporte fragwürdig und kontraproduktiv. Auch um zu verhindern, dass neue Überkapazitäten der
Rüstungsindustrie in der EU zu einem weiteren Anstieg der Rüstungsexporte führen, brauchen wir effektive Maßnahmen. Dazu gehört eine massive Ausweitung der Beschränkungen für Rüstungsgüterexporte. Vertretbar sind Waffen- und Militärgüterlieferungen nur noch gegenüber engen europäischen und Nato-Bündnispartner*innen sowie gegenüber Israel. Gleichzeit muss klar sein, dass die häufig sozial gut abgesicherten, gewerkschaftlich mitbestimmten und innovationsstarken Industrie- und Forschungsarbeitsplätze der Rüstungswirtschaft nicht schlichtweg aufgegeben werden dürfen. Stattdessen braucht es großangelegte staatlich-grundierte Transformationspläne, um die betriebliche Forschung und Produktion auf zivile Zukunftstechnologien (erneuerbare Energieerzeugung, energieeffiziente Maschinen, CO2-neutrale Antriebe etc.) umzustellen.
»» Weil wir eine Europäisierung der Streitkräfte nur als Abrüstungsprojekt für sinnvoll und verantwortbar halten, wehren wir uns entschieden gegen eine versteckte Finanzierung von Militärausgaben über den allgemeinen EU-Haushalt. Strukturmittel dürfen nicht verdeckt zur gemeinsamen Beschaffung von Technologie und Forschungsmittel nicht für militärische Innovation genutzt werden. Sie müssen stattdessen dem Zusammenwachsen der Union dienen. Einer
Aufrüstung durch die europäische Hintertür stellen wir uns entgegen!