Antrag auf Öffnung des Parteikonvents

Die SPD möge beschließen, dass aus dem Organisationsstatut unter § 28 Zusammensetzung und Einberufung des Parteikonvents Absatz 6 „streicht und durch „(6) Der Parteikonvent tagt parteiöffentlich und gibt sich eine Geschäftsordnung.“ ersetzt.“ „ersatzlos gestrichen wird.

Der Parteikonvent ist das zweithöchste Organ der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Er findet ein- bis zweimal jährlich statt und fällt wichtige Beschlüsse für die SPD. Da ein ordentlicher Parteitag einen hohen organisatorischen Aufwand darstellt, der mit hohen Kosten verbunden ist, hat sich der Parteikonvent, als kleineres, aber trotzdem effektiv arbeitendes Gremium, bewährt.

In einem Punkt jedoch ist der Konvent rückständig: er tagt für gewöhnlich nichtöffentlich. Für eine moderne Partei ist dies ein Problem, denn es verhindert die Einbindung der Parteibasis an den wichtigen Beratungen und Entscheidungen, die dort stattfinden und gefällt werden.

Eine Partei, die ihr Fundament stärken und möglichst viele Mitglieder aktivieren möchte, sich engagiert und motiviert einzusetzen, sollte niemanden von solch einer bedeutenden Veranstaltung ausschließen. Wahlkämpfe können nur mit Hilfe der Basis bestritten und gewonnen werden; es kommt buchstäblich auf jeden Ortsverein an. Doch nur wer die Mitglieder das ganze Jahr über einbindet und teilhaben lässt, kann auch auf Engagement im Wahlkampf hoffen.

Die SPD hat nicht zuletzt durch das Mitgliedervotum zur Großen Koalition gezeigt, dass sie die mitgliederfreundlichste Partei Deutschlands ist. Doch darauf darf man sich nicht ausruhen, Basisnähe und Antizipation gilt es stetig zu verbessern und gegebenenfalls auszubauen.