EIN AUSRUFEZEICHEN FÜR DAS KLIMA AUS NRW

Die Weltklimakonferenz COP23 findet in diesem Jahr in NRW statt und noch nie war das Zeichen, das von ihr ausgehen muss, so wichtig wie jetzt! Vom 6. bis zum 17. November werden sich die Vertreter*innen in der Bundesstadt Bonn zusammenfinden und über die Umsetzung des Pariser Abkommens beraten. Nicht alle, die in Paris noch dabei gewesen sind, werden sich in Bonn einfinden. So hat im Juni 2017 der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald Trump
bekanntgegeben hat, dass sein Land vom Pariser Übereinkommen zurücktreten werde. Gerade jetzt muss daher allen klar sein, wie dringlich ein konsequentes und nachhaltiges Entgegengenwirken gegenüber dem menschengemachten Klimawandel ist, denn unsere Erde/Klima darf nicht den rein nationalen und rein wirtschaftlichen Interessen, die die Politik weiterhin regieren, geopfert werden. Umso wichtiger ist es also, dass aus Bonn, der Stadt der Nachhaltigkeit, ein Zeichen an die Menschen aller Länder der Welt gesendet wird: Ohne ein entschiedenes und striktes Handeln kann dieser gefährliche Wandel nicht gestoppt werden! Wir müssen endlich handeln! Eine dramatische Folge ist, dass große Teile der Erde vom Schmelzwasser der Antarktis überschwemmt werden. Darunter befinden sich auch die Fidschi-Inseln, welche dieses Jahr den Vorsitz der Konferenz übernehmen, sie aber selbst nicht austragen können, da auf den Fidschi-Inseln nicht ausreichend Platz vorhanden ist und die Inseln außerdem schon größere Flächen durch den Anstieg des Meeresspiegels verloren haben und bereits ganze Dörfer verlegt werden mussten. Dies ist eines von vielen Beispielen, warum dieser Wandel gestoppt werden muss und nicht weiter angefeuert werden darf. Um den Wandel zu stoppen muss sich die Weltgemeinschaft an den Zielen des Pariser Übereinkommens orientieren. Das festgelegte 2°C Ziel1 muss eingehalten werden, doch um das Klima zu retten, darf die jährliche Klimaerwärmung 1,5°C nicht überschreiten. Um dieses Ziel einhalten zu können, müssen alle Länder der Erde aktiv werden – auch Deutschland. Doch was ist notwendig, damit wir unseren Teil zum 1,5°C Ziel leisten? Auf jeden Fall mehr, als gerade passiert!

DAS 1,5°C ZIEL – EINE VERPFLICHTUNG AUCH FÜR DEUTSCHLAND
Obwohl die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit versichert, dass das Einhalten der 2°C Grenze und weitergehend des 1,5°C Ziels verfolgt wird,2 ist ein Einhalten der Grenze mit den von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen nicht möglich. Das Umweltbundesamt hingegen veröffentlichte im April 2016 einen Diskussionsbeitrag3 zum Klimaschutzplan 2050, der nicht von den Kürzungen und Streichungen der anderen Ministerien betroffen ist. In diesem Diskussionsbeitrag finden sich zahlreiche Forderungen und nationale Maßnahmen, die alle zusammen notwendig sind, um die Klimaziele, denen man sich mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens verpflichtet hat, einzuhalten. Orientiert an diesen Maßnahmen fordern wir daher, folgende Korrekturen am bisherigen Kurs vorzunehmen:

KOHLEAUSSTIEG BIS 2050
Ein vollständiger Ausstieg aus der fossilen Energiegewinnung ist notwendig.4 Die CO2- Emission des Rheinischen Braunkohlereviers durch Braunkohlekraftwerke beliefen sich 2013 zum Beispiel auf 89,8 Mio. t CO2,5 weitere klimaschädliche Nebenprodukte nicht eingerechnet. Im Vergleich
bedeutet das, dass die Braunkohle für ungefähr ein Drittel der klimaschädlichen Emissionen in NRW sorgen.6 Im Klimaschutzplan der Bundesregierung findet sich trotzdem kein Verweis auf einen schnellen Kohleausstieg, es wird lediglich darauf verwiesen, dass „wirtschaftliche Perspektiven […] berücksichtigt werden […] [müssen], bevor konkrete Entscheidungen für den schrittweisen Rückzug aus der Braunkohlewirtschaft erfolgen können.“7 Dabei dürfen wir die Arbeitsplätze nicht vergessen. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen geordneten Strukturwandel zu gestalten und so die Arbeitsplätze in den Regionen zu sichern. Eine Studie im Auftrag von ver.di kommt zu dem Schluss, dass ein Kohleausstieg bis spätestens 2050 bei Halbierung der Kohlestromproduktion bis 2030 sozialverträglich möglich und auch finanzierbar ist.8 Neben dem sozialverträglichem Ausstieg muss stärker in die Forschung neuer (Speicher-)Technologien investiert werden. Wir müssen sicherstellen, dass trotz des Wegfalls der fossilen Energieträger, unser Strombedarf
zu jeder Zeit ausfallsfrei zur Verfügung steht. Daher fordern wird die Bundesregierung auf, unter Berücksichtigung der genannten Punkte, den Kohleausstieg bis zur Mitte des Jahrhunderts bei Halbierung der Stromproduktion aus Kohle bis 2030, als konkretes Ziel zu verfolgen! Sowie eine verstärkte Förderung von alternativer Energieerzeugung und dem Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur, um die Kohle als Erzeuger erfolgreich abzulösen.

GEBÄUDE KONSEQUENT MODERNISIEREN UND NEUBAUTEN KLIMANEUTRAL GESTALTEN
Im Gebäudesektor werden weitere Modernisierungen nötig. So muss bis 2050 ein „nahezu klimaneutral[er] Gebäudebestand“9 erreicht werden. Das beinhaltet den Passivhausstandard für Neubauten bis 2020,10 der z.B. ein Verbot von Öl- und Gasheizungen bei Neubauten ab 2030 beinhaltet. 11 Trotz der teilweise starken und abstrusen Kritik durch Lobbyverbände und Unternehmen,12 die unter anderem primär ihre Gewinne gesichert sehen wollen, ist diese Regulierung des Bausektors unerlässlich, um das 1,5°C Ziel einzuhalten. Entsprechend fordern wir eine konsequente Beschränkung von fossilen Energieträgern für Heizungen ab 2030. Biomasse kann als Übergangstechnologie dienen, ist aber auch nicht langfristig zukunftsfähig. Um Überschüsse im Transformationsprozess
zu verringern, muss vorrangig die Erzeugung aus konventionellen Kraftwerken, Biomasse- und KWK-Anlagen flexibilisiert und der Bedarf an netztechnisch erforderlicher Mindesterzeugung aus konventionellen Kraftwerken gesenkt werden. Die Stromnachfrage muss durch Lastmanagement von vorhandenen, geeigneten Verbraucher*innen flexibilisiert werden. Die weitere Verknüpfung von Strom- und Wärmemarkt (Power to Heat) ist dafür unabdinglich.13 Weiterhin gilt es, die Hemmnisse auf Seiten der Eigentümer*innen und Ausführenden abzubauen.1 Gerade private Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen können hohe Investitionen in energetische Sanierung mitunter nicht aufbringen. Die finanziellen Lasten dürfen dabei auch nicht auf die Mieter*innen
abgewälzt werden. Dem zunehmenden Mangel an einschlägig qualifizierten Fachkräften sowohl bei Architekt*innen, Planer*innen der Gebäudetechnik als auch bei Ausführenden muss mit Aus- und Fortbildungsangebote begegnet werden, um Sanierungen optimal zu planen und umzusetzen. Auch hier ist die soziale Dimension zu berücksichtigen. Modernisierungen und bezahlbarerer Wohnraum dürfen nicht im Widerspruch stehen. Daher sind sowohl der Bund als auch das Land gefordert, entsprechende Investitionsanreize zu schaffen, damit nicht allein die Mieterinnen und Mieter über höhere Mieten die Modernisierungskosten tragen müssen.

KLIMASCHÄDLICHE UND UNÖKONOMISCHE FORTBEWEGUNG BESCHRÄNKEN –
ALTERNATIVE MOBILITÄT FÖRDERN!
Klimaschutz geht nur mit einer umfassenden Verkehrswende, die alle Mobilitätsfragen umfasst. Als NRW Jusos haben wir ausgereifte Konzepte und Forderungen für klimafreundliche und sozialverträgliche Mobilität vorgelegt. Verkehrspolitik muss immer mit Strukturpolitik und Quartiersentwicklung
einhergehen und integrative Systeme entwickeln, die es allen möglich machen, klimafreundlich teilzuhaben. Mobilität ist und bleibt für uns nicht nur ein Grundrecht, sondern auch eine Investitionsfrage. Verkehrstechnische Neuerungen und Forderungen beziehen sich neben der Forderung nach Verkehrsvermeidung auch auf stärkere Regulierung des motorisierten individuellen Personenverkehrs. So fordern wir, dass die Energiesteuer auf Kraftstoffe (auf Basis des Kohlenstoffgehalts) erhöht wird,14 was ein Ende der Besserstellung des Diesels auf steuerlicher Ebene bedeutet. Gerade im Hinblick auf den Diesel-Skandal und den peinlichen Kniefall der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vor der Automobilindustrie, ist es an der Zeit, klar zu zeigen, dass Diesel weder
umweltfreundlich noch zukunftsfähig ist. Indem wir klimafreundlichere Antriebsformen im KfZVerkehr fördern und alternativen zum motorisierten Individualverkehr ausbauen, wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen, um bis zum Jahr 2040 ein Einfahrtverbot von dieselbetriebenen KfZ in belastete Innenstädte einzuführen und gleichzeitig eine sozialversträgliche und bezahlbare Mobilität zu garantieren. Generell ist dafür Sorge zu tragen, dass Forschungs- und Fördermittel für alternative Antreibe, wie Elektrofahrzeuge, Power-to-Gas, Biomethan oder Wasserstroff, die Umgestaltung des Mobilitätssektors
befördern. Ladesäulen und entsprechende Tankstellen müssen flächendeckend bereitgestellt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass jede zusätzliche Nachfrage nach Elektrizität oder nachhaltigen Brennstoffen durch zusätzliche und gewidmete Erzeugungskapazitäten abgedeckt wird. Langfristig
gilt es, traditionelle Verbrennungsmotoren von der Straße zu kriegen. Bis dieses Ziel erreicht ist, müssen Dieselfahrzeuge kurzfristig mit entsprechender Hardware nachgerüstet werden, die vom Hersteller zu bezahlen ist, um die gefährlichen NOx-Emissionen zu minimieren. Im gleichen Atemzug muss das Angebot auf diesem Sektor attraktiviert werden, was umfangreiche Fördermaßnahmen voraussetzt. Der Radwegeausbau für den Alltagsverkehr muss weiter forciert werden. Städte wie Kopenhagen, New York und Amsterdam machen dies bereits vor. Die vom Bund beschlossene Förderung für die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in öffentlichen Flotten gilt es auszuweiten, wobei nicht allein auf E-Mobilität im Sinne von Batteriefahrzeugen gesetzt
wird, sondern technologieoffen auch auf Hybride, Trolleybusse und Compressed Natural Gas (CNG). Dazu gehört auch, dass die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge schneller ausgebaut wird. Als flankierende Maßnahme ist der flächendeckende Ausbau von Wasserstofftankstellen zu fördern und die klimaneutrale Wasserstoffproduktion mittels „Power to Gas“ zum Standardverfahren zu erheben. Klimaschädliche Subventionen (z.B. die Befreiung Kerosins von der Energiesteuer, die Mehrwertsteuerbefreiung des internationalen Güterverkehrs etc.) gilt es zu beenden.

ACKERBAU NUR DA, WO ER SINNVOLL IST UND NUTZTIERBESTAND DECKELN!
Die landwirtschaftliche Nutzung von Torf- und Moorböden als Acker- und Grünland muss verboten werden.15 Der Nutztierbestand in Deutschland muss gemindert werden, sodass zukünftig Genehmigungen von neuen Tierställen in Gebieten mit einer Tierbesatzdichte von mehr als 2 GVE/ha16 nicht erteilt werden.17 Zusätzlich dazu werden Exporte von Fleischprodukten verboten werden müssen, um die Nutztierhaltung in Deutschland zu senken und gleichzeitig ein Zerstören heimischer Landwirtschaft in den Importländern durch billige, industrielle Massenprodukte aus Deutschland zu verhindern.

SCHIFFAHRT UND FLUGGESELLSCHAFTEN IN EMISSIONSRECHNUNG DER STAATEN EINBEZIEHEN!
Auf internationaler Ebene werden weitere Maßnahmen notwendig, um den Klimakollaps zu verhindern. Die internationale Schiffahrt wird bisher nicht bei den Verursachern von Emissionen aufgeführt und sind somit nicht verpflichtet, das 2°C Ziel einzuhalten.18 Der Beitrag der Schifffahrt zur gesamten CO2-Emission wird 2015 mit ca. 3-4% angegeben.19 Zusammen mit der zivilen Luftfahrt entspricht das fast einem Zehntel der Gesamtemissionen. Um das ambitionierte 1,5 °C
Ziel auch nur ansatzweise zu erreichen, müssen alle Bereiche, die zur CO2 Emission beitragen, größte Anstrengungen unternehmen, um ihre Emissionen zu senken. Um entsprechende Anreize und Notwendigkeiten zu setzen, die klimaschädlichen Emissionen in der Luftfahrt und in der Schifffahrt zu reduzieren, müssen die Emissionen der jeweiligen Fluggesellschaften und Reedereien jeweils anteilig den Emissionen der Länder zugerechnet werden, in denen die Flüge und Fahrten starten und enden. Dadurch würde Druck durch die einzelnen Länder auf die entsprechenden Unternehmen ausgeübt werden, ihre CO2 Emission zu senken, um nicht die Klimaziele der entsprechenden Länder zu gefährden. Die zusätzliche Einführung von Flottenwerten (prinzipiell ähnlich den Flottenwerten im Automobilsektor) für Flugzeuge und Schiffe wird die Energieeffizienz der angesprochenen Verkehrsmittel zwangsläufig erhöhen.20

WELTWEITE CO2 STEUER!
Weitergehend fordern wir die Einführung einer weltweiten CO2 Steuer, um externe Kosten der CO2 Emission ausgleichen zu können. Die Angaben über eine mögliche Höhe der Steuer differenzieren stark, daher muss ein Steuerbetrag gefunden werden, der einen globalen Konsens findet. Eine solche Steuer würde zuerst Unternehmen motivieren, ihre CO2 Emission drastisch zu reduzieren, in einem zweiten Schritt könnten die Einnahmen verwendet werden, um Klimaschäden auszugleichen und Forschungsprojekte zu unterstützen, die eine weitere CO2 Reduktion zum Ziel haben. Allerdings muss eine solche weltweite CO2 Steuer für Unternehmen die Größe der Unternehmen und ihre Energieintensität berücksichtigen. Außerdem sollten Global Player stärker zur Kasse gebeten
werden, als kleine mittelständische Unternehmen. Es muss zudem berücksichtigt werden, ob es sich bei diesen Unternehmen um solche aus Industriestaaten, Schwellen- oder Entwicklungsländer handelt. Dabei müssen Überlegungen zur Sozialverträglichkeit starken Eingang in die Konzeption einer solchen Steuer finden. Die Weltgemeinschaft darf nicht länger zögern. Detaillierte Konzepte zur Einführung einer weltweiten Besteuerung von CO2 müssen entwickelt und ihre Umsetzung angegangen werden. Dazu muss zunächst das deutsche Finanzverfassungsrecht für solche Ansätze geöffnet werden, denen das EU-Recht nicht entgegensteht und die in verschiedenen (Mitglied-) Staaten bereits realisiert worden sind.21 Es ist andererseits notwendig, besonders energieintensive
Produktionsbetriebe nicht einseitig zu belasten. Insbesondere in der Metall- und Stahlbranche müssen Anreize geschaffen werden, um richtungsweisende Technologien im Bereich „Carbon- 2Chem“ weiter zu erforschen und einzusetzen. Abschließend ist zu sagen, dass man die 2°C Grenze der globalen Erwärmung einhalten kann, aber nur, wenn die genannten Maßnahmen gemeinsam und weltweit umgesetzt werden. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann das 1,5°C Ziel erreicht werden. Klimaschutz ist kein goodwill sondern kompromisslos notwendig, um die Zerstörung des lebenswerten Klimas zu verhindern und auch kommenden Generationen eine gute Lebensgrundlage zu sichern. Entsprechend sind viele der Maßnahmen schwierig umzusetzen und stehen teilweise den (wirtschaftlichen) Interessen Deutschlands diametral gegenüber. Dies darf aber kein Argument sein, nur halbherzigen Klimaschutz zu betreiben. Dafür ist es schlicht zu spät. Die ersten drastischen Folgen des Klimawandels sind schon heute zu sehen, so z.B. die ca. 20 Millionen Klimaflüchtlinge, die eine Studie an der Universität Hamburg bereits 2007 feststellte.22 Neben der Notwendigkeit, die Asylgesetzgebung an diese relativ neuen Fluchtgründe anzupassen, zeigt allein dieses Beispiel schon, dass wir keine Zeit mehr zu verlieren haben! Die kapitalistischen und industriellen Interessen dürfen nicht dazu führen, dass
zukünftige Generationen in Problemen wortwörtlich ertrinken!

SYSTEM CHANGE NOT CLIMATE CHANGE!

1 Das 2°C Ziel, welches aufgrund der Dringlichkeit und Relevanz des Themas 2°C Grenze genannt werden sollte, wurde auf der COP 21 präzisiert und
verstärkt: „The universal agreement’s main aim is to keep a global temperature rise this century well below 2 degrees Celsius and to drive efforts to limit
the temperature increase even further to 1.5 degrees Celsius above pre-industrial levels.“ Unitied Nations Framework Convention on Climate Change,
Historic Paris Agreement on Climate Change. 195 Nations set Path to Keep Temperature Rise Well Below 2 Degrees Celsius, Paris, 12. Dezember 2015,
online unter http://newsroom.unfccc.int/unfccc-newsroom/finale-cop21/, zuletzt aufgerufen am 25.08.2017. Deshalb beziehen wir uns auf das 1,5°C
Ziel, wenn Maßnahmen zur CO2 Reduktion benannt werden. In einigen Fällen muss allerdings weiterhin der Begriff 2°C Ziel bzw. Grenze verwendet
werden, wenn auf rechtlich bindende Verträge und Zusagen verwiesen wird, da das 1,5°C Ziel leider nur eine Absichtserklärung ist.
2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Klimaschutzplan 2050. Klimapolitische Grundsätze und Ziele der
Bundesregierung, Berlin 2016, online unter http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_
bf.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017, S. 12.
3 Umweltbundesamt, Klimaschutzplan 2050. Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes, Dessau-Roßlau April 2016, online unter https://www.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/klimaschutzplan_2050_der_bundesregierung_0.pdf, zuletzt aufgerufen am
23.08.2017.                                                                                                                                                                                                                                                                               4 Umweltbundesamt, Klimaschutzplan 2050. Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes, S. 18.
5 Jansen, Dirk (Vorsitzender BUND NRW e.V.), Braunkohle und Allgemeinwohl. Folgekosten- und Ewigkeitsschäden der Braunkohlegewinnung und
-nutzung, Vortrag zu 10 Jahre LVBB, Essen am 07.04.2016, online unter https://www.bund-nrw.de/fileadmin/nrw/dokumente/braunkohle/2016_04_07_
Braunkohle_und_Ewigkeitssch%c3%a4den.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017, S. 6.
6 Wyputta, Andreas (Inlandskorrespondent TAZ), Blockaden in Sicht, 22.08.2017, online unter https://www.taz.de/Geplante-Ende-Gelaende-
Proteste/!5435599/, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017.
7 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Klimaschutzplan 2050. S. 35.
8 Ecke, Julius (Enervis; im Auftrag von ver.di), Gutachten: Sozialverträgliche Ausgestaltung eines Kohlekonsenses, Berlin 2016, online unter https://
ver-und-entsorgung.verdi.de/++file++5800cc3e7713b8528b9bcf82/download/Verdi_Gutachten%20Sozialvertra%CC%88glicher%20Kohlekonsens_
Dokumentation_gesendet%2022%2009.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017, S. 40f.
9 Ebd., S. 33.
10 Ebd., S. 39.
11 Fabricius, Michael, So teuer wird das Verbot von Gas- und Ölheizungen, 03. Juli 2016, online unter https://www.welt.de/finanzen/immobilien/
article156760633/So-teuer-wird-das-Verbot-von-Gas-und-Oelheizungen.html, zuletzt aufgerufen am 25.08.2017.
12 Vgl. zum Beispiel: Anonym, Verbot von Öl- und Gasheizungen kommt Bürger teuer zu stehen, 4. Juli 2016, online unter http://www.ferryhouse.
ag/verbot-oel-und-gasheizungen-teuer/, zuletzt aufgerufen am 25.08.2017 und Zukunft ERDGAS e.V., Klimaschutzplan 2050: Klima-GAU der
Bundesregierung, Berlin 01. Juli 2016, online unter https://www.zukunft-erdgas.info/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1503834455&hash=
25f5dafcf1693402f94388c801ca91abb768b18e&file=/uploads/media/klimaschutzplan-2050.pdf, zuletzt aufgerufen am 25.08.2017.
13 Vgl. Umweltbundesamt (Hg.): Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand, 2013, S. 10. Online abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/378/publikationen/hgp_gebaeudesanierung_final_04.11.2014.pdf.                                                                                                                          14 Umweltbundesamt, Klimaschutzplan 2050. Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes, S. 43.
15 Die bisherige Nutzung dieser Böden ist für 4% der deutschen CO2 Emissionen verantwortlich. Vgl. Umweltbundesamt, Klimaschutzplan 2050.
Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes, S. 52.
16 GVE bezeichnet Großvieheinheiten. Zur Anschaulichkeit: Eine Kuh oder ein Rind (älter als 2 Jahre) zählt 1,0 GVE, Schafe und Ziegen 0,1 GVE, Pferde
(3 Jahre und älter) zählen 1,1 GVE, Mastschweine 0,16. Vgl. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtshaft und Geologie, Düngeeinheitenschlüssel,
online unter https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/3848.htm, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017.
17 Umweltbundesamt, Klimaschutzplan 2050. Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes, S. 51.                                                                                                                 18 Luhmann, Jochen (Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie), Kollateralschaden beim Eindampfen des Vertragsentwurfs, 2015, online unter
http://www.klimadiplomatie.de/debatte/262-kollateralschaden-beim-eindampfen-des-pariser-vertragsentwurfs, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017.
Vgl. hierzu auch United Nations, Adoption oft the Paris Agreement. Paris Agreement, Paris 2015, online unter http://unfccc.int/resource/docs/2015/
cop21/eng/l09r01.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017, jegliche Aussage zu der Rolle der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) fehlen, sodass keine Anstrengungen dieser Organisationen gefordert werden, die über einen
freiwilligen und selbst festgesetzten Anteil hinausgehen.
19 Luhmann, Jochen (Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie), Kollateralschaden beim Eindampfen des Vertragsentwurfs, 2015, online unter
http://www.klimadiplomatie.de/debatte/262-kollateralschaden-beim-eindampfen-des-pariser-vertragsentwurfs, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017.
20 Umweltbundesamt, Klimaschutzplan 2050. Diskussionsbeitrag des Umweltbundesamtes, S. 45.
21 Vgl. https://causa.tagesspiegel.de/politik/wie-umgehen-mit-dem-kohlendioxid/eine-co2-steuer-erfordert-eine-verfassungsaenderung.html.
22 Jakobeit, Cord, Methmann, Chris (Institut für Politische Wissenschaft, Teilbereich Internationale Politik der Universität Hamburg), Klimaflüchtlinge
(Eine Studie im Auftrag von Greenpeache), Hamburg 2007, online unter https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/klimafluechtlinge_
endv_0.PDF, zuletzt aufgerufen am 23.08.2017.