Kriegswaffenexporte nur mit Zustimmung des Bundestages!

Am 2. Juli berichtete der Spiegel, dass die Bundesregierung den Verkauf von bis zu 200 Leopard Kampfpanzer des Typs 2A7+ an Saudi-Arabien genehmigen zu wolle.1 An jenes extrem autoritäre Land also, das Bahrein im Frühjahr 2011 bei der Niederschlagung friedlicher Demonstrationen in Mitten des „Arabischen Frühlings“ unterstützte. Am 13. Juli 2011 machte Kanzlerin Merkel der angolanischen Regierung das Angebot, ihr Patrouillenschiffe zu verkaufen2. Auch Angola ist keine lupenreine Demokratie, in der Menschenrechte verletzt werden3. Aber auch unter sozialdemokratischer Mitregierung wurden Waffen an zweifelhafte Regime verkauft (z.B. 2009: 24 Panzerhaubitzen an das Emirat Katar4). Zumindest im Falle Saudi-Arabiens schweigt die Bundesregierung über ihre Beweggründe. Entscheidungen über Rüstungsexporte werden im Bundessicherheitsrat, einem Kabinettsausschuss (Zusammensetzung: Bundeskanzlerin, Chef des Bundeskanzleramts, Bundesminister des Auswärtigen, der Verteidigung, der Finanzen, des Inneren, der Justiz, Wirtschaft und Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), getroffen. Dieses Gremium tagt geheim und seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit angehalten.
Artikel 26 II GG besagt: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Dieses Bundesgesetz stellt das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) dar. § 11 KrWaff- KontrG besagt, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, durch eine Rechtsverordnung Genehmigungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Beförderung von Kriegswaffen zu erteilen und zu widerrufen. Dies geschieht im Bundessicherheitsrat. So werden Entscheidungen über Kriegswaffenexporte erst bekannt, wenn diese bereits im Kreise des Bundessicherheitsrates beschlossen wurden. Die Öffentlichkeit wird in einer solch wichtigen Frage, wie es die Entscheidungen über den Verkauf von Kriegswaffen ist, vor vollendete Tatsachen gestellt.

Forderung:

Die NRWJusos fordern den Deutschen Bundestag dazu auf, dass Art. 26 II GG in Verbindung mit § 11 KrWaffKontrG dahingehend geändert werden, dass die Herstellung, die Beförderung und das Inverkehrbringen von Kriegswaffen nicht mehr nur der Genehmigung der Bundesregierung bedürfen. Diese Aktivitäten sollen künftig nur noch mit Zustimmung des Bundestages genehmigt werden können. Waffenexporte dürfen nur durch eine restriktive und  menschenrechtsorientierte Genehmigungspolitik von statten gehen!

1 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,771989,00.html
2 http://www.sueddeutsche.de/politik/kanzlerin-in-angola-merkel-deutet-ruestungsgeschaeft-an-1.1119753
3 http://www.amnesty.de/jahresbericht/2011/angola?destination=node%2F2874
4 http://www.sueddeutsche.de/politik/ruestungsgeschaefte-mit-saudi-arabien-export-von-handfeuerwaffen-gruene-raeumen-fehler-ein-1.1121419