Auch indirekte Rüstungsexporte sind Rüstungsexporte!

Im Koalitionsvertrag wurde ein Stopp von Rüstungsexporten an Beteiligte des Jemen-Kriegs vereinbart. Bis zur Ermordung des saudischen Journalisten Khasoggi in der saudi-arabischen Botschaft in der Türkei hatte diese Vereinbarung aber keinerlei praktische Konsequenzen für Exporte von Rüstungsgütern an Saudi-Arabien, die auch in eben jenem Jemen-Krieg eingesetzt werden konnten. Dieser vorläufige Stopp, dessen Ende nicht nur von französischen Rüstungsunternehmen, die gemeinsam mit deutschen produzieren und somit auf deren Mitwirkung angewiesen sind, gefordert wird, gilt jedoch nur für deutsche Firmen. Ausländische Tochterfirmen deutscher Unternehmen sind davon nicht betroffen. Beispielhaft hierfür steht die Firma Rheinmetall, deren italienische bzw. südafrikanische Tochterfirma Saudi-Arabien weiterhin mit Rüstungsgütern wie Munition versorgt. Während Wirtschaftsminister Peter Altmaier keinen Bedarf zu einer Änderung des entsprechenden Artikels 49 der Außenwirtschaftsordnung sieht, sagen wir:
Diese Umgehung deutscher Waffenexportrestriktionen kostet Menschenleben und ist nicht weiter hinnehmbar!
Zur weiteren Begrenzung von Rüstungsexporten fordern wir daher:

  • Einbeziehung von Tochterfirmen deutscher Unternehmen in Rüstungsexportrestriktionen
  • Austausch mit europäischen Partnerländern über Einschränkungen von Rüstungsexporten, v. a. in Krisengebiete