DEM DUALEN STUDIUM KLARE REGELN GEBEN!

Das Duale Studium befindet sich an der Schnittstelle von betrieblicher und wissenschaftlicher Ausbildung und verbindet als hybrides Format bisher getrennte Wege. Dabei wird es für immer mehr junge Menschen immer interessanter dual zu studieren. So absolvierten rund 95.000 Studierende im Oktober 2014 dieses Format.1 Grundsätzlich wird hierbei in verschiedene Typen des Dualen Studiums unterschieden:
1. Ausbildungsintegrierend (verbindet das Studium mit einer Ausbildung, also Hochschulzulassung
plus Ausbildungsvertrag)
2. Praxisintegrierend (verbindet das Studium mit längeren Praxisphasen, also Hochschulzulassung
plus Ausbildungs- oder Studienvertrag)
3. Berufsintegrierend (Studium plus berufliche Teilzeittätigkeit, Teilzeitvertrag)
Fünfzig Prozent der dual Studierenden bewegen sich im Bereich des praxisintegrierenden und 39,3 Prozent im ausbildungsintegrierenden Studium. Laut BIBB (2013) ist das häufigste Vermittlungsformat hierbei mit 80% das Blockmodell, in dem sich die verschiedenen Lernorte abwechseln. Erst eine angemessene Verzahnung von Praxisphasen und universitärem Lernen macht unserer Meinung nach ein Duales Studium aus. Formen, in denen der Betrieb keine Funktion als Lernort übernimmt, sind nicht als duales Studium zu bezeichnen. Die verschiedenen Lernorte und damit verbundenen Anforderungen an die Studierenden bringen oft hohe Belastungen mit sich. Auch sind durch die neue Verzahnung von Beruf und Wissenschaft viele Bereiche noch nicht durch gesetzliche Regelungen abgedeckt. Damit ein duales Studium jedoch wissenschaftlichen Qualitätsstandards entspricht und für die Studierenden nicht mit Fallstricken verbunden ist, folgen wir den gewerkschaftlichen Forderungen und verlangen klare Regeln für ein Duales Studium. Diese müssen von der Kultusministerkonferenz, der Landes-Hochschulgesetzgebung und dem Akkreditierungsrat festgelegt werden, sowie im Berufsbildungsgesetz verankert werden:
»» Duale Studiengänge müssen betrieblich-duales mit wissenschaftlichem Lernen verbinden und systematisch integrieren. Hochschule und Betrieb müssen Lernorte, Inhalte und Zuständigkeiten im Studiengangkonzept dokumentiert sein.
»» Auch in den Praxisphasen müssen Studienleistungen in Form von ECTS- Punkten anerkannt werden. Diese sollten bis zu 50% der gesamten ECTS- Punkte umfassen können.
»» Insbesondere im ausbildungsintegrierenden Verbundstudium sollen vergleichbare Prüfungs- und Lerninhalte entsprechende Anerkennung finden.
»» Dabei müssen Ansprüche an die Wissenschaftlichkeit erfüllt und die Lernziele in den Praxisphasen nicht auf den Betrieb bzw. das Unternehmen ausgerichtet sein.
»» Entsprechend verboten werden soll, dass Träger von Verbundstudien- oder Weiterbildungsmaßnahmen Bildungsgänge anbieten, die mit einem vermeintlichen Hochschulabschluss abgeschlossen werden können, in der Regel keine Anerkennung an Hochschulen und Universitäten finden, um beispielsweise auf einen vermeintlichen Bachelor-Abschluss ein reguläres Master-Studium anhängen zu können.
»» In diesem Sinne fordern wir die bundeseinheitliche Definition und Regelung eines dualen Studiums.
»» Außerdem muss das duale Studium für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung weiter geöffnet werden.
»» Die Hochschulen müssen eine flächendeckend strukturierte Studieneingangsphase und gute Betreuungs- und Beratungsangebote sichern.
»» Wir lehnen Intensivstudiengänge ab. Die geforderte ECTS Leistung darf einen maximalen Workload von 39h pro Woche nicht überschreiten.
»» Vergünstigungen, die Studierenden im Allgemeinen zur Verfügung stehen, sollen auch für dual Studierende gelten. So sollen sie etwa das Semesterticket zur Verfügung gestellt bekommen.                                                                                                                                                                                                                                          »» Wir fordern ein gebührenfreies Studium. Gebühren, die erhoben werden, müssen von den Unternehmen getragen werden. Bindungs- und Rückzahlklauseln den Studierenden gegenüber, müssen abgeschafft werden.
»» Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetz müssen mit Bezug auf das Duale Studium verbessert werden. Deswegen fordern wir auch hier ein echtes Mitbestimmungsrecht, insbesondere in Fragen der Bildungs- und Personalplanung sowie der Auswahl der Kooperations-Bildungseinrichtungen. Die Zuständigkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretungen für Studierende im Dualen Studium soll ausdrücklich formuliert werden.
»» Wir bekräftigen unsere Forderung das Duale Studium hinsichtlich der Praxisphasen in die Gesetzgebung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) aufzunehmen. Hier muss auch die Freistellung für Vorlesungen, Seminare, Laborpraxis, Prüfungen sowie einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung der Prüfungen und Studienzeiten, sowie Freizeit, Ehrenamt und Erholung (5Werktage), verankert werden.
»» Grundsätzlich sollte die Möglichkeit eines Dualen Studiums im Master erwogen werden. Generell ist auch darauf zu achten, dass dual Studierende Anspruch auf angemessene Urlaubs-/Ferienzeiten haben und diese auch wahrnehmen können.
»» Dual Studierende benötigen an Hochschulen die Möglichkeit, ihre Belange im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung mitzubestimmen. Deswegen fordern wir eine Evaluation der Mitbestimmung Dual Studierender insbesondere im ausbildungsintegrierenden Verbundstudium.
»» Um die Durchführung der Ausbildungsordnung zu verbessern, muss die Beteiligung der Sozialpartner*innen sowie der Kammern an der Ausgestaltung der Studieninhalte auch im Hochschulunterricht gewährleistet sein, ohne das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit zu verletzen.
»» Das Duale Studium benötigt sowohl im Hochschulrecht als auch im Ausbildungsrecht eigene Normen. Um dem Druck privater Hochschulen und sonstiger Anbieter von Maßnahmen im Dualen Studium etwas entgegen zu setzen, fordern wir eine ergebnisoffene Diskussion über die Einführung von staatlichen Dualen Hochschulen, die ausschließlich Studienangebote in Kooperation mit betrieblichen/beruflichen Bildungsmaßnahmen organisieren soll. Anders als in Baden-Württemberg sollten hier die Sozialpartner*innen, Kammern und studentischen Interessenvertretungen an der Entwicklung und späteren Begleitung der Durchführung solcher Maßnahmen beteiligt werden.

1 Fast alle Angaben stützen sich auf DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit: Positionen des DGB zum Dualen Studium,
Januar 2017, hier S. 10, online verfügbar unter http://www.dgb.de/themen/++co++e0d8d048-e938-11e6-b098-525400e5a74a