Finanzierung Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus

Die NRW Jusos beantragen, die Arbeit der in NRW ansässigen mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus dauerhaft, durchgehend und finanziell zu unterstützen. Sollte die Finanzierung der 5 Beratungsstellen in NRW nicht vom Bund mit 500.000€ – also 100.000€ pro Beratungsstelle – pro Jahr gesichert sein, wird die Landesregierung dazu aufgefordert den Differenzbetrag oder Notfalls den vollen Betrag zu stellen. Derzeit gibt es einige Unklarheiten bzgl. der Fortführung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus. Hintergrund ist, dass das Bundesprogramm „Kompetent für Demokratie“ Ende Dezember
2010 ausläuft. Wichtig ist in diesem Kontext: Die Fördermittel des Programms kommen nicht vom Land NRW, sondern vom Bund. Das Programm ist angesiedelt beim Bundesfamilienministerium. Das Land NRW hat sich an der Finanzierung der Mobilen Beratung bislang nicht beteiligt, sondern lediglich die im Ministerium Generationen, Frauen, Familie und Integration angesiedelte Landeskoordinierungsstelle finanziert.

Im Moment sieht die Situation folgendermaßen aus:
•Auf Bundesebene gibt es die prinzipielle Absicht, ab 2011 ein neues Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus aufzulegen. Unklar ist allerdings, wie die inhaltlichen Richtlinien des Programms sein werden. Es ist davon auszugehen, dass es sich am Programm „Kompetent für Demokratie“ orientieren wird, es gibt aber noch nichts Schriftliches.
• Ein wirklich ernsthaftes Problem könnte sein, dass zwar ein neues Programm aufgelegt wird, dass dieses Programm aber erst im Laufe des nächsten Jahres umgesetzt wird. D.h. es könnte eine Förderlücke zwischen dem alten Programm, das am 31.12.2010 endet, und dem neuen Programm entstehen, das möglicherweise erst einige Monate später einsetzt. Da die mobilen Beratungsstellen fast vollständig von den Bundesgeldern abhängig sind, könnte das bedeuten, dass für einen nichtgeförderten Zeitraum die Arbeit eingestellt werden müsste. Unserer Ansicht nach ist der Erfolg der mobilen Arbeit gegen Rechtsextremismus davon abhängig, dass ständige Ansprechpartner (vor allem im ländlichen Raum, wo das bürgerschaftliche Engagement häufig sehr zu wünschen übrig
lässt) Vertrauen gewinnen. Dies gelingt nur durch kontinuierlich Arbeit und nicht durch die Einstellung der Tätigkeit auf unbestimmte Zeit. Wir müssen dafür sorgen, dass etwaige Finanzierungslücken seitens des Bundes, durch das Land NRW geschlossen werden.
•SPD, Grüne und auch die Linke haben in ihren Wahlprogrammen explizit ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus gefordert. Im Koalitionsvertrag wird auch der Bedarf an Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus formuliert. Bislang ist es so, wie schon oben erwähnt, dass das Land unter der alten Regierung sich nicht mit Landesmitteln an der Finanzierung der Beratungseinrichtungen beteiligt hat. Das ist in anderen Bundesländern übrigens anders: Dort sind die Länder wesentlich stärker finanziell engagiert. Auf Landesebene muss eine politische Forderung daher lauten: angesichts der prekären finanziellen Situation der Mobilen Beratungsteams sich stärker als bisher mit Landesmitteln im Rahmen eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus zu engagieren.
Der Kampf für Toleranz und gesellschaftlichen Zusammenhalt über kulturelle und ethnische Grenzen hinweg, sollte insbesondere in sozialdemokratisch geführten Bundesländern und vor allem in NRW keine Frage des Geldes sein.