Die maximale Probezeit von sechs auf drei Monate verkürzen
Derzeit ist gesetzlich geregelt, dass die Probearbeitszeit in Absprache zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen bis zu sechs Monaten andauern kann. In der Realität allerdings müssen Arbeitnehmer*innen häufig eine sechsmonatige Probearbeitszeit absolvieren, ohne dass jemals eine Absprache stattgefunden hat, geschweige denn ein nachvollziehbarer Grund vorhanden ist. Es gibt viele...