Praxis des Racial Profiling abstellen!

Die NRW Jusos fordern:

  1. Die Abschaffung des § 22 Abs. 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG), der verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt. Diese Vorschrift legitimiert polizeiliche Maßnahmen, die überwiegend auf phänotypischen Merkmalen beruhen.
  2. Die Problematik diskriminierender Polizeikontrollen, in die Aus- und Weiterbildung von PolizeibeamtInnen aufzunehmen, wie z.B. durch Anti-Rassismus-Trainings und einer Überarbeitung der Einsatzstrategien. Auf diese Weise werden PolizeibeamtInnen in Zukunft in der Lage sein, ihren hoheitlichen Aufgaben auch ohne „Racial Profiling“ nachzugehen.
  3. Melde- und Beschwerdestrukturen für BürgerInnen zu schaffen, deren Menschenrechte durch rassistische polizeiliche Eingriffe berührt werden. Dadurch wird das Fehlverhalten von PolizeibeamtInnen zukünftig lückenlos erfasst. Diese Vorkommnisse werden anschließend von einer unabhängigen und fachkompetenten Prüfinstanz analysiert und bearbeitet. Eine bundesweite Statistik soll hierzu geführt werden.