Zum laichen und sterben ziehen die Lachse die Ruhr hinauf

Der RVR hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig weiterentwickelt. Bereits seit seiner Gründung als Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) war das Ziel, eine gemeinsame Entwicklung der Kommunen im Ruhrgebiet zu fördern und die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Mit der Möglichkeit der Regionalplanung und Flächennutzungsplanung für das Ruhrgebiet, besteht die Möglichkeit durch den RVR auf die Entwicklung der einzelnen Kommunen Einfluss zu nehmen. Die Möglichkeiten, bspw. gemeinsame Entwicklungen sowie anstatt eines Angebots- Kannibalismus eine gemeinsame Bedarfsflächenplanung zu organisieren, sind wichtige Schritte auf dem Wege zu einem modernen Agglomerationsraum des 21. Jahrhunderts. Damit kann einer
Überversorgung ebenso entgegengewirkt werden, wie den heterogenen Handlungsfeldern gerecht werden, die sich durch des fortwährenden Wandels der Gesellschaften und der Gewerbestrukturen ergeben. Damit einher geht zugleich eine Einschränkung der gewählten Räte. Statt durch direkt gewählte
Vertreter_innen werden die politischen Debatten und Beschlüsse im Rahmen der regionalen Selbstverwaltung durch die Verbandsversammlung innerhalb des RVR getroffen. Auf diese, sich aus entsandten Mitgliedern der jeweiligen Kommunen zusammensetzende Versammlung, haben die Bürger_innen der Mitgtliedskommunen keinen direkten Einfluss. Mit ihrer Stimme haben sie ausschließlich die Möglichkeit, Parteien und Kandidat_innen für die den jeweiligen Rat zu wählen Durch den Zuwachs der Aufgaben und den Eingriff in das Zusammenleben der Menschen im Ruhrgebiet entsteht hieraus eine Diskrepanz zwischen Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen und der Legitimierung der Mitglieder der Versammlung des RVR. Auf Grundlage des Koalitionsvertrags der Landesregierung zwischen SPD und Grüne, haben wir aktuell die historische Chance einen Prozess in der Metropoleruhr zu starten, welcher dem gesamten Bundesland zu gute kommen wird. Aus Sicht der NRWJusos ist zu prüfen, ob eine solche indirekte Wahl zu einem Demokratiedefizit
führt und ob dieses durch eine direkte Wahl der Mitglieder im Rahmen der Kommunalwahlen behoben werden kann. Zudem ist zu prüfen, ob ein solches Vorgehen noch mit weiteren positiven Weiterentwicklungen für die Region einhergehen kann, um Synergieeffekte zu nutzen, wie zum Beispiel bei einem besser abgestimmten ÖPNV. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass ein direkt gewähltes Ruhrparlament nicht zu einer Abwertung der anderen Regionen führt Allerdings muss darauf geachtet werden, dass ein direkt gewähltes Ruhrparlament nicht zu einer Abwertung der anderen Regionen führt. Ferner ist bei dem Dialogprozess zu prüfen, ob ein solches Vorgehen und Weiterentwicklung auch für andere Regionen einzuführen ist. Bei diesem Diskussionsprozess sind
die Vertreter der Regionen einzubinden. Falls der Diskussionsprozess ergeben sollte, dass ein solches Vorgehen auch in anderen Regionen sinnvoll ist, sollten entsprechende Anträge für die kommende Landeskonferenzen bzw. Landesausschüsse erarbeitet und zur Abstimmung vorgelegt werden.