ANTRAG AUF DIE VERÄNDERUNG DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG DER KOMMUNEN IM SCHULBEREICH

Die aktuelle finanzielle Förderung für kommunale Aufwendungen im Schulbereich, durch das Land, wurde in einem Erlass des Innenministeriums am 05.02.2002 festgelegt. Dabei handelt es sich um eine „pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale)“ (§ 17 des Gemeindefinanzierungsgesetz NRW). Insgesamt stellt das Land über die Schulpauschale 600 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Pauschale erweiterte die Nutzungsmöglichkeiten der Landeszuschüsse für die Kommunen, so dass diese die Mittel nun auch für Modernisierung, Sanierung, Einrichtung, Ausstattung sowie Miete und Leasing nutzen dürfen. Ziel dieser Neuregelung war es, Rückstände im Bereich des Sanierungsbedarfs bei Schulgebäuden abzubauen. Leider ist dies nicht gelungen, auch heute gibt es in NRW noch deutlich zu viele, dringend sanierungsbedürftige Schulen. Immer mehr weiterführende Schulen sind aus diesem Grund schließungsgefährdet, da die Unterhaltung dieser keine Pflicht für die Kommunen ist. Durch die derzeitige
finanzielle Notlage der Kommunen, gibt es wenig Aussicht auf eine Besserung dieser Situation in absehbarer Zeit, sollte es nicht weitere Hilfen durch Bund oder Land geben. Deshalb fordern wir, dass bei der Verteilung der Schulpauschale nicht nur mit einberechnet wird, wie viele SchülerInnen und Schulen eine Stadt hat, sondern auch wie sanierungsbedürftig diese sind. Dementsprechend sollten Kommunen mit stark baufälligen Schulen vorübergehend mehr Geld bekommen, welches sie direkt für die Verbesserung der Situation nutzen müssen. Kommunen mit modernen Schulgebäuden soll die Pauschale dafür in verantwortlichen Maßen gekürzt werden. Ebenfalls mit einbezogen werden sollten die Daten über die Haushaltslage der jeweiligen Kommunen. Des Weiteren sollte es für Kommunen, für die es selbst unter diesen Umständen unmöglich ist, eine Sanierung zu bewältigen, weitere Möglichkeiten geben Hilfe vom Land anzunehmen.