Besserer Opferschutz für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution

Betroffene von Menschenhandel sollen unabhängig von ihrem ZeugInnenstatus aus humanitären Gründen aufgrund der erlittenen Menschenrechtsverletzungen Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht wegen Gefährdung im Herkunftsland müssen gesenkt werden, sodass Opfer von Menschenhandel einen Rechtsanspruch darauf erhalten. OpferzeugInnen ist während ihres Aufenthalts eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, außerdem sind ihnen ausreichende Ausbildungsmöglichkeiten anzubieten. Für die Finanzierung des Lebensunterhalts Betroffener bedarf es bundeseinheitlicher Regelungen, die Leistungen analog SGB II / XII und die Finanzierung von Sprachkursen und Therapieplätzen beinhalten. Beratungsstellen und Unterbringungsmöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel müssen weiterhin ausreichend staatlich finanziert werden, außerdem bedarf es eines besseren Schutzes für MitarbeiterInnen von Beratungsstellen, vor allem sollten sie ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Um die Kontrollmöglichkeiten und die Arbeitsbedingungen von Prostituierten zu verbessern, sollen Bordelle die Erlaubnispflicht in die Gewerbeordnung erhalten.