Willkommenskultur statt Abschiebewahn

Kein Mensch ist illegal. Das ist unser Grundsatz und dafür wollen wir auch weiterhin kämpfen. Das Recht auf Asyl und das Bleiberecht müssen immer und für alle gelten. Gerade deswegen fordern wir einige bedeutende Verbesserungen der derzeitigen Gesetzgebung. Dazu gehören unter Anderem folgende Aspekte:

  1. Die Praxis der „sicheren Herkunftsstaaten“ gehört abgeschafft. Jeder Mensch, der nach Deutschland kommt, hat ein Recht darauf, dass sein Recht auf Asyl angemessen überprüft wird. Veränderungen in Aufenthalts- und Asylrecht sind politisch hoch brisante Themen. Sie brauchen eine angemessene öffentliche Diskussion. Ein hastiges Durchwinken durch den Bundestag – wie es bei der Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten der Fall war – ist ein politisch inakzeptables Verhalten, auch der SPD-Bundestagsfraktion.
  2. Menschen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, brauchen mit Blick auf die Gefährdungen im Herkunftsland dauerhaftes Bleiberecht, unabhängig von der Bereitschaft vor Gericht auszusagen.
  3. Das Konzept der Internationalen Förderklassen gehört NRW-weit eingeführt. Des Weiteren soll das Land sich stärker als bisher an den entstehenden Kosten und der personellen Versorgung beteiligen, damit alle schulpflichtigen Flüchtlinge einen Schulplatz in einer internationalen Förderklasse erhalten und somit eine Chance auf einen Schulabschluss und eine Ausbildung oder ein Studium bekommen.
  4. Des weiteren muss umgehend ein Abschiebeverbot für Schüler*innen und Auszubildende eingeführt werden, das auch für volljährige Schüler*innen und Auszubildende gilt.
  5. Die NRW Jusos setzen sich dafür ein, dass der Paragraph 25a des AufenthG, der sich mit der sogenannten Altfallregelung für Jugendliche befasst, insoweit verbessert wird, als dass mehr Jugendlichen die Chance ermöglicht wird, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

»»Daher setzen wir uns für folgende Verbesserungen konkret ein:

»»die Altersfrist, die sich mit der Ankunft in Deutschland beschäftigt, gehört abgeschafft

»»die Mindestaufenthaltsdauer in der BRD wird von 6 auf 4 Jahre hinuntergesetzt

»»die Altersfristen für Einreichung des Antrags werden abgeschafft

»Eltern und Familienangehörige sollten nicht aufgrund von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Bemühen, in Deutschland bleiben zu können, stehen, solchen, die nur von Ausländern nach dem AufenthG oder den AsylVfG begangen werden können oder solchen, die einzeln mit nicht mehr als 60 Tagessätzen geahndet wurden, vom Erhalt der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen werden

»»Die Bedingung das Eltern und Familienmitglieder, die ebenfalls die Aufenthaltserlaubnis beantragen, sollten nicht daran gebunden sein, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vollständig eine zum Lebensunterhalt der Familie ausreichende Erwerbstätigkeit nachweisen können. Zusätzlich sind besondere familiäre Umstände zu berücksichtigen.

 »»Die NRW Jusos setzen sich dafür ein, dass der Paragraph 104a des AufenthG entfristet wird.

  1. Weiterhin gilt es den Paragraphen dahingehend zu überarbeiten, dass erwerbsunfähige Personen von ihm Gebrauch machen können. Ebenso sieht 104a bisher vor, dass kein*e Ausländer*in eine Aufenthaltserlaubnis erhalten darf, wenn in der Vergangenheit in der BRD eine Straftat oder ausländerrechtliche Straftat begangen wurde. Dies gilt es auf bestimmte Straftaten zu beschränken bzw. präzisieren und die ausländerrechtlichen Straftaten gesamt herauszustreichen.