Eine starke Stimme für die Erwachsenen von Morgen!

Demokratie bedeutet Regierung des Volkes durch das Volk und für das Volk. In unserer aktuellen Demokratie wird jedoch einem wesentlichem Teil des Volkes die Teilhabe an dieser Demokratie verwehrt. Durch das aktive und passive Wahlrecht ab 18 bzw. ab 16 Jahren wird der Teil unserer Bevölkerung der jünger ist von unserer Demokratie ausgeschlossen. Dem gilt es entgegen zu wirken! Eine Möglichkeit dazu ist die Stärkung der Jugendpartizipation. Dabei ist Wert darauf zu legen, dass Jugendpartizipation nicht als das Vorspielen von Beteiligungsmöglichkeiten verstanden wird, sondern als die aktive Einbindung von jungen Menschen in alle Phasen von Entscheidungsprozessen. Jugendliche sollten dabei weder als Subjekt noch als Empfänger von Jugendpartizipation verstanden werden, sondern als gleichberechtigte Partner von Erwachsenen, die in einer Respektvollen Beziehung zueinander stehen, welche die Möglichkeiten, Stärken und Erfahrungen der Partner anerkennt. Eine solche Jugendpartizipation sollte zunächst in den Kommunen sichergestellt werden. Ein weiteres Ziel kann es sein, auch auf Landes- und Bundesebene eine solche Jugendpartizipation zu ermöglichen. In einigen Kommunen NRWs gibt es zur Einbindung von Jugendlichen in die Kommunalpolitik bereits so genannte Jugendparlamente, Jugendforen, Jugendräte oder Jugendbeiräte. Leider wird Jugendpartizipation hier nicht immer richtig umgesetzt. Es gilt also zunächst dafür zu sorgen, dass diese vorhandenen Jugendpartizipationsmöglichkeiten wirkliche Beteiligungsmöglichkeiten darstellen. Ein weiterer Schritt zur Verwirklichung von Demokratie muss es sein, in jeder Kommune NRWs ein solches Jugendbeteiligungsgremium zu schaffen. Dabei sollen die Jugendlichen selbst entscheiden können welche Form von Jugendbeteiligung für ihren Kreis, ihre Stadt am geeignetsten ist. Jugendbeteiligungsgremien in NRW sollten selbstverwaltet sein. Bei der Gründung und in der alltäglichen Arbeit von Jugendbeteiligungsgremien sollten die Jugendlichen von den Jugendämtern Unterstützung erfahren dürfen. Deshalb ist es wichtig, dass die Verantwortlichen der Kommunalen Jugendämter beim Landesjugendamt AnsprechpartnerInnen finden, welche bei der Gründung vor Ort beratend zur Seite stehen können. Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass die Jugendbeteiligungsgremien mit ausreichend personellen Ressourcen (in den Jugendämtern) und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Um den Prozess der Gründung der Jugendbeteiligungsgremien voran zu treiben fordern wir eine Stelle im Landesjugendamt einzurichten,. die sich in enger Zusammenarbeit mit den Jugend mtern der Kommunen und dem „Kinder- und Jugendrat NRW“, nur mit der etreuung on Jugendbeteiligungsgremien besch ftigt. Der „Kinder und Jugendrat NRW“ ist ein Zusammenschluss von Jugendbeteiligungsgremien in NRW, er dient vor allem dem Erfahrungsaustausch und soll zukünftig dem Landtag von den Erfahrungen und Ergebnissen der Jugendpartizipation berichten.