Frauen im Schwangerschaftskonflikt urteilsfrei und bedarfsgerecht beraten!

Die NRW-Jusos fordern die Landesgruppe der NRWSPD im Deutschen Bundestag auf, die Initiative für eine Reform der Paragraphen 218 und 219 StGB und des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) zu ergreifen, die insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt:
a) Ausrichtung der verpflichtenden Schwangerenkonfliktberatung auf die Bedürfnisse der betroffenen Frau im Sinne einer ergebnisoffenen und wertneutralen Information über alle zur Bewältigung des Schwangerschaftskonflikts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auch die des Schwangerschaftsabbruchs. Entsprechend muss bei der Ausgestaltung der §§ 218 und 219 StGB und des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) auf alle Regelungen verzichtet werden, die geeignet sind, den Status der Frau als mündige Grundrechtsträgerin in Zweifel zu ziehen.

Dies meint insbesondere:                                                                                                                                                                                                                                               »»die Entscheidung der Frau nicht mehr am Kriterium der „unzumutbaren Belastung“ zu messen,                                                                                                               »»das Recht der Frau in der Beratung zu schweigen,                                                                                                                                                                                             »»die Information über Adressen von Ärztinnen, Ärzten und Klinken, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen und                                                                                                                                                                                                                                                             »»die Information über psychosoziale Hilfeleistungen, die die Frau nach einem Abbruch in Anspruch nehmen, der Verzicht auf die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Eingriff.
b) Etablierung eines bundesweiten Netzes staatlicher Beratungsstellen für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, zum Beispiel im Rahmen des Leistungskatalogs der kommunalen Gesundheitsämter. Weiterhin fordern sie die NRWSPD auf, die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften zu einem familienpolitischen Leitziel zu machen und Maßnahmen zu erarbeiten, die dazu beitragen, dass zukünftig möglichst jedes Kind ein erwünschtes Kind sein darf. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog sollte zum einen konkrete Präventionsangebote wie die Weiterentwicklung der Sexualerziehung und die Bereitstellung kostengünstiger Verhütungsmittel berücksichtigen.