Her mit der Hälfte der Macht!

Seit nun 100 Jahren ist es Frauen in Deutschland erlaubt, mit ihrer Stimme darüber zu entscheiden, wer sie politisch repräsentieren soll und wir feiern das. Doch was vor 100 Jahren ein wichtiger Meilenstein für die Gleichberechtigung war, lässt einen mit Blick auf die Geschlechterverteilung in den Parlamenten fast ratlos zurück: 30,9% Frauen im Bundestag, eine ähnliche Verteilung in den Länderparlamenten und nur 10% aller Kommunen werden von Frauen geführt.
Mit einer verhältnismäßigen Repräsentation der Menschen, die 51% der Bevölkerung ausmachen, hat das nichts zu tun. Ein gerechter Zugang zur Macht ist hier nicht nur eine Frage der Demokratie. Die Sichtbarkeit und Umsetzung von Anliegen, die eher die Lebensrealität von Frauen betreffen, geraten so auch weniger aufs politische Tableau. Gäbe es noch eine geschlechterspezifische Lohnlücke, wenn Frauen zu gleichen Teilen wie Männer an politischen Entscheidungen beteiligt wären?
Wir brauchen Parität – in den Parteien!
Abzuwarten und auf die Bemühungen der Parteien zu hoffen, scheint wenig aussichtsreich, wenn man bedenkt, dass die Frauenanteile in den Parlamenten aktuell sogar regressiv sind. Zwar gibt es in einigen Parteien und auch in der SPD die Selbstverpflichtung, quotierte Wahllisten aufzustellen, aber spätestens bei der Besetzung der Wahlkreise zeigen sich die immer noch männlich dominierten Strukturen in der Politik. Argumentiert wird dann häufig mit den fehlenden Frauen in den Parteien. Das nehmen wir nicht hin, denn selbst dort, wo Frauen präsent und aktiv sind, finden sie weniger Berücksichtigung bei der Besetzung von Ämtern und Positionen.
Ein gerechter Zugang zu politischen Ämtern und damit auch zu Teilhabe an wichtigen Entscheidungen muss also schon in den Parteien umgesetzt werden. Parteien müssen aktiv für die Erhöhung des Frauenanteils in ihrer Partei sorgen, in dem sich eine gleichberechtigte Kultur implementiert und Frauenempowerment zum Beispiel als Selbstverpflichtung in Parteistatuten aufgenommen wird. Dass nicht alle Parteien an gesetzlich implementierter Gleichberechtigung interessiert sind, sieht man an der Klage von FDP und AfD gegen das Paritätsgesetz in Brandenburg. So muss auch eine Änderung im Parteiengesetz geprüft werden, durch die Parteien verpflichtet würden, Frauenförderungsmaßnahmen in ihren Statuen zu nennen.
… und gesetzlich verpflichtend!
Das Bundesland Brandenburg hat mit der Umsetzung des Paritätsgesetzes nun einen Aufschwung in der Debatte um Parität ausgelöst. Auch im Bundestag gibt es eine fraktionsübergreifende Forderung nach einem Paritätsgesetz, die im Zuge der Wahlrechtsreform implementiert werden soll. Wie bei jedem wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung werden auch hier die Konservativen bis Antifeminist*innen laut, die darin einen Eingriff in die Demokratie sehen. Wir aber sind der Meinung, dass ein Eingriff in das Wahlrecht dringen notwendig ist, um den verfassungsmäßigen Auftrag der Gleichstellung gerecht zu werden!
Auch im Grundgesetz verpflichtet sich der Staat, strukturelle Benachteiligung aktiv zu bekämpfen. Um die Benachteiligung zu bekämpfen, die für Frauen durch den schlechteren Zugang zu politischer Macht entsteht, müssen wir die Steuerungsinstrumente nutzen, die uns als Demokratie zur Verfügung steht – Gesetze! Argumenten, dass das ein Eingriff in die Wahlfreiheit ist, stellen wir uns aktiv gegen. Denn die Wahlfreiheit von Frauen wird momentan permanent eingeschränkt, da die männlich dominierten Strukturen zu einer Bevorzugung von Männern in der Politik führen. Aber Frauen setzen sich verstärkt für die Förderungen von anderen Frauen ein und machen Probleme, die vor allem Bürgerinnen betreffen sichtbar und beleuchten Lösungen aus ihrer Perspektive. Sind sie unterrepräsentiert, werden ihre Interessen nicht ausreichend vertreten. Das entspricht nicht unserem demokratischen Verständnis.
Wir fordern daher, dass Wahllisten bei Europa-, Bundes- und Landtags- und Kommunalwahlen nur noch quotiert zugelassen werden. Die folgerichtige Konsequenz unquotierter Listen kann nur eine Nicht-Zulassung sein. Finanzielle Sanktionen für Parteien, wie am Beispiel Frankreichs zu sehen ist, führen nur dazu, dass lieber Millionenbeträge bezahlt werden als für echte Gleichstellung zu sorgen.
Für alle Parteien, die sich auf Direktmandate bewerben, muss es zusätzlich gesetzliche Regelungen geben, Wahlkreise paritätisch zu besetzten. Hier bieten sich unterschiedliche Varianten an, die in ihrer Umsetzung geprüft werden müssen. Denkbar wäre beispielweise Lösung, bei der sich jeweils eine Frau* und ein Mann bei der aktuellen Wahlkreisgröße zur Wahl stellen aber Wähler*innen nur eine Stimme abgeben dürfen. Geschlechterverschiebungen könnten dann über eine Liste ausgeglichen werden. Die Paritätische Aufstellung von Wahllisten muss dann auch für Huckepackvarianten gelten.
Geschlechtliche Vielfalt in Parlamenten abzubilden, bedeutet auch, unterschiedliche Identitäten und Menschen einzubeziehen, die sich nicht-binär verorten. Für diese müssen flexibel Plätze zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, wie geeignete Instrumente aussehen können, dass diese Personen auf Wahllisten Berücksichtigung finden.
In der Konsequenz müssen diese verbindlichen Gleichstellungsvorhaben auch für andere Gremien der Parlamente wie Ausschüsse gelten, für die sich eine 40% Quote eignen würde. Paritätsbestrebungen sollen dann auch in kommunalen Parlamenten mit gesetzlichen Regelungen ausgestattet werden, die sich für diese lokalen Ebenen eigenen.