Impfnachweis für Aufnahme im Kindergarten

Wir fordern die SPD-Fraktion im Landtag auf, eine gesetzliche Regelung zu erarbeitete, nach der für die Aufnahme von Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten ein Impfnachweis erforderlich ist. Die Impfungen sollen – entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes – zumindest gegen Masern, Röteln, Mumps, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Pertussis, Humane Influenzae Typ b, Poliomyelitis, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C und Varizellen vorliegen. Die Kosten für die Impfungen müssen von den Krankenversicherungen getragen werden.

Ausnahmen von dieser Nachweispflicht sind nur bei Vorliegen diagnostizierter medizinischer Gründe gegen die Impfung möglich.