Pflicht zur Mitteilung über (Nicht-)Verbleib im Betrieb über die Azubi-Zeit hinaus

Die NRW Jusos fordern eine effektive Gesetzgebung zur Mitteilungspflicht der Arbeitgeber bei (Nicht-)Übernahme der Auszubildenden. Im Wesentlichen soll gesetzlich verankert werden, dass der Arbeitgeber die Auszubildenden frühzeitig darüber in Kenntnis setzt, ob diese nach Abschluss der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. In Orientierung an tariflichen Regelungen wie die TVöD oder die IGM soll der Auszubildende spätestens sechs Monate vor Abschluss der Ausbildung über eine (Nicht-) Weiterbeschäftigung (in einem persönlichen Gespräch und schriftlich) informiert werden. Ein Verstoß sollte zur unbefristeten Weiterbeschäftigung der Azubis führen – sofern diese ihre Abschlussprüfung bestehen. Langfristig halten wir jedoch an unserem Ziel einer Übernahmegarantie fest.