8. Januar 2019
In
2018 Landeskonferenz Oberhausen, Arbeit, Ausbildung, Gerechtigkeit, Landeskonferenz
Arbeitsrechte bei Pflichtpraktika durchsetzen
In einem Pflichtpraktikum muss das Ausbildungsinstitut einen Lernzielkatalog mit zu erlernenden Kenntnissen und Erfahrungen aufstellen und der Praktikumsbetrieb nachweisen, dass diesem Katalog nachgekommen wurde. Praktikant*innen dürfen nicht als geplante Arbeitskräfte eingesetzt werden, sondern sollen zusätzlich zum normalen Personalschlüssel in den Praktikumsbetrieben eingesetzt werden.