Arbeitsrechte bei Pflichtpraktika durchsetzen

In einem Pflichtpraktikum muss das Ausbildungsinstitut einen Lernzielkatalog mit zu erlernenden Kenntnissen und Erfahrungen aufstellen und der Praktikumsbetrieb nachweisen, dass diesem Katalog nachgekommen wurde. Praktikant*innen dürfen nicht als geplante Arbeitskräfte eingesetzt werden, sondern sollen zusätzlich zum normalen Personalschlüssel in den Praktikumsbetrieben eingesetzt werden.