STOPPT DEN ILLEGALEN HANDEL MIT KULTURGÜTERN

Der illegale Handel mit Antiken aus Raubgrabungen1 oder aus geplünderten Museen ist in den letzten Jahren zu einem derart einträglichen Geschäft geworden, dass dieser laut Schätzungen der UNESCO und des FBI an dritter Stelle nach dem Waffen- und Drogenhandel stehen soll. Im vom IS kontrollierten Gebiet in Syrien und dem Irak werden antike Stätten nicht nur medienwirksam zerstört und verwüstet, sondern auch zielgerichtet geplündert und verwertbare Stücke, darunter Münzen, Schmuck, Keramiken oder Statuen verschiedenster Epochen, geborgen und verkauft. Das Geschäft mit Antiken ist in den letzten zwanzig Jahren derart lukrativ geworden, dass während des sog. „arabischen Frühlings“ Museen vor Ort ausgeraubt worden sind. So wurde im Januar 2011 das Ägyptische Museum in Kairo geplündert, wobei die Diebe sehr zielgerichtet vorgegangen sind und sich auf bestimmte Sammlungen und Epochen konzentriert haben, die bei Sammlern besonders beliebt sind. Ein paar Monate später tauchten Stücke aus diesem Museum auf dem deutschen und amerikanischen Kunstmarkt auf. Hohe Arbeitslosigkeit und Armut zwingen Menschen zum Beispiel in Südosteuropa oder Russland und die politisch instabile Lage in Afghanistan, Tunesien, Ägypten und anderen Ländern in kriminelle Betätigungsfelder, darunter auch das illegale Ausgraben von archäologischem Kulturgut. Raubgräberei steht fast überall unter Strafe, aber das hält die Menschen nicht davon ab, zum Teil bergmännisch in tiefen Stollen und Schächten nach irgendwie verkäuflichen Stücken zu graben.

Aber auch in Mitteleuropa, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, werden im kleinen Stil, als Hobby getarnt, aber auch im großen Stil systematisch archäologische Stätten ausgeraubt. Besonders beliebt sind römische oder andere Militaria, frühmittelalterlicher Schmuck oder vorgeschichtliche Schatzfunde.

Die Abnehmer*innen dieses geraubten Kulturguts sind sowohl vermögende Sammler*innen, als auch Spekulant*innen, die einen Teil ihres Vermögens in antikes Kulturgut anlegen. Der Anstieg der In- und Exporte von Antiken nach Westeuropa weist stark darauf hin, dass mit der Wirtschaftskrise, der Niedrigzinspolitik und den Turbulenzen an den Kapitalmärkten Geld verstärkt nicht nur in Immobilien, sondern auch in alte Kunst und Antiken investiert wird. Im November 2014 zahlte ein unbekannter Bieter 114 000 Euro für ein 20 cm großes ägyptisches Relieffragment und Thyssen erwarb 2010 für 24 Millionen US-Dollar eine Marmorbüste des Kaisers Hadrian.

Archäologisches Kulturgut gehört zum kulturellen Erbe der Menschheit und darf kein kapitalistisches Finanzprodukt oder Spekulationsobjekt sein, das zu Zeiten der Krise investiert wird, um Privatvermögen zu sichern. Kulturgut gehört zur Zivilisation und Kultur der Menschheit und soll im historischen und kulturellen Zusammenhang geschützt, bewahrt und erforscht werden, um den Menschen ein Zeugnis ihrer eigenen Geschichte, Herkunft und Kultur zu sein.

In Deutschland ist es momentan beinahe ungehindert möglich und in den meisten Fällen völlig legal, archäologische Objekte ohne Herkunftsnachweis zu verkaufen. Dieser Umstand führte dazu, dass Deutschland den zweifelhaften Ruf genießt, ein geeigneter Umschlagplatz für illegalen Antikenhandel zu sein. Die Verkäufer*innen müssen lediglich den Nachweis erbringen, dass der Gegenstand sich bereits seit 30 Jahren im Land befindet und solche Bescheinigungen sind leicht zu bekommen. Seit 2007 konnte trotz zahlreicher Versuche kein einziges Objekt auf der Grundlage des aktuell geltenden Kulturgüterrückgabegesetzes ins Herkunftsland zurückgegeben werden.

Da gilt es entschieden gegenzusteuern.

  1. Es dürfen in Zukunft nur Objekte nach Deutschland eingeführt und gehandelt werden, die auch eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes haben.
  1. Alle Kulturgüter, die von der legitimierten Regierung eines Herkunftslandes zurückgefordert werden, müssen auch zurückgegeben werden.
  2. Kulturgüter, die aus Krisenregionen stammen, sollen weder importiert noch gehandelt werden dürfen.
  1. Es bedarf einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Museen, den zuständigen Ministerien und den Polizeibehörden, um international agierende Händlerringe zu zerschlagen.
  1. Es muss Ziel sein, dass Kulturgüter aus anderen Kulturräumen, die sich heute im staatlichen Besitz der Bundesrepublik befinden auch wieder rückgeführt werden. Wir dürfen uns in Deutschland nicht nur unserer eigenen Kultur widmen, diese pflegen und erforschen, sondern auch Verantwortung übernehmen für das Kulturgut anderer Nationen.