Wider der Fortsetzung politischer Rhetorik – Für eine wissenschaftsbasierte Kriminalpolitik!

Seit Gründung der Bundesrepublik 1949 war das Bundesinnenministerium nur für zwei Legislaturperioden (1998-2005) unter der Leitung eines SPD-Ministers und in der Zeit der sozial-liberalen Koalitionen (1969-1982) unter der Leitung eines FDP-Ministers. Den weitaus überwiegenden Teil, nämlich 52 von 72 Jahren – genauso lange wie das Kanzler*innenamt – war es in der Hand der Union. Innenpolitik ist seit jeher ein Politikfeld, welches von der CDU/CSU dominiert wird, es ist an der Zeit dies zu ändern!

Insbesondere die Kriminalpolitik hat in den letzten Jahrzehnten unter der Dominanz konservativer Blickwinkel gelitten. In den 1960er und 1970er Jahren sprachen konservative Politiker*innen von einer „Drogenepidemie“, der man den „Kampf“ ansagen müsse und in den 1980er bzw. 1990er Jahren von steigender Jugendkriminalität der man mit „entschiedener Härte“ entgegentreten müsse. In den 2000er Jahren wurden Gesetzesverschärfungen und -ausweitungen, sowie die Herabsetzung der Strafbarkeitsgrenze gefordert. Auch wurde die Vorverlagerung der Strafbarkeit forciert und die Terrorismusbekämpfung verschärft. Seit den 2010er Jahren und bis heute fordern Konservative die Ausweitung der Anwendung von Staatstrojanern, mehr Videoüberwachung und immer weiter ausufernde Kompetenzen für die Polizei. Nicht zuletzt ist hier der neu geschaffene §114 StGB zu erwähnen, der Polizist*innen im Dienst vor tätlichen Angriffen schützen soll, aber offensichtlich Täter und Opferrolle in sein Gegenteil verkehrt. Und auch jetzt verstecken sich CDU und CSU vor den drängenden kriminalpolitischen Problemen unserer Zeit und blockieren jede Debatte: Sie dementieren grundsätzlich die rechtswidrige Polizeigewalt, sowie den Rechtsextremismus in der Polizei. Sie geben sich der Lächerlichkeit Preis, indem wissenschaftliche Untersuchung zu „racial profiling“ mit dem Argument abgelehnt werden, diese Praktiken „seien gesetzlich verboten“. Damit führen CDU und CSU den sicherheitspolitischen Diskurse ad absurdum. Dabei ist die von konservativ geführte Innenpolitik von Ideenlosigkeit geprägt. Dies wird nicht zuletzt durch den seit Jahrzehnten aus konservativen Kreisen, in ermüdender Regelmäßigkeit paraphrasierten sinnbefreiten Slogan „Null-Toleranz“ deutlich.

Konservative Innenpolitik ist die Summe kriminalpolitischer Fehlentwicklungen, die dringend eines sozialdemokratischen Korrektivs bedarf.

Daher fordern wir:

Eine sachliche und evidenzbasierte Kriminalpolitik

In der Kriminalpolitik ist evidenzbasiertes Handeln besonders wichtig. Staatliche Reaktionen können tiefgreifende Grundrechtsverletzungen darstellen und bedürfen daher guter Begründung. Dabei muss der Staat gewonnene, wissenschaftliche Erkenntnisse beachten und sich nicht von episodenhaften, medial aufgeheizten Stimmungsbildern leiten lassen. Ebenso stellen wir uns gegen die immer wieder geführten Diskussionen zu Strafrahmenerhöhungen, die meist auch auf wenig Resonanz in der Kriminalwissenschaft stoßen.

Auch müssen relevante Kriminalitätsbereiche stetig erforscht werden. Zum einen muss die Kriminalwissenschaft daher mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, zum anderen darf es keine Bereiche geben, die der Wissenschaft aus fragwürdigen Gründen verschlossen bleiben. Wir begrüßen daher, dass die TU-Berlin mit einer Studie zum strukturellen Rassismus innerhalb der Berliner Polizei beauftragt wurde und fordern weitere Studien zu Rassismus und Diskriminierungsmechanismen innerhalb der Polizei.

Zentral ist, dass sich die Ausrichtung sicherheitspolitischer Entscheidungen nicht nur an dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bürger*innen orientiert, sondern auch an der objektiven Sicherheitslage und aktuellen wissenschaftlichen Befunden.

Prävention und Repression

Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Daher gilt es gerade auch die Ursachen und nicht nur die Symptome von Kriminalität anzugehen. Für die Jugendkriminalität bedeutet dies anzuerkennen, dass Jugenddelinquenz kein Indiz für ein erzieherisches Defizit sein muss, sondern eine entwicklungsbedingte Auffälligkeit sein kann, die mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter abklingt. Nicht selten ist sie auch Resultat von Stigmatisierung und Etikettierung, beispielsweise durch Institutionen und Autoritäten, mit der Jugendliche aus bestimmten sozialen Milieus oder migrantischer Wurzeln aufwachsen. Hierbei ist wichtig, dass es sich beim Umgang mit Jugendlichen – gerade bei sog. „jugendlichen Intensivtäter*innen“ – nicht um polizeiliche Repression handelt, die kontraproduktiv und kriminalitätsverstärkend wirken kann. Vor allem braucht es einen starken Bezug zur Resozialisierung, durch den geholfen wird, ein Leben fernab von der Kriminalität aufzuzeigen. Hier spielt unter anderem die Jugendhilfe eine zentrale Rolle. Wichtig ist ihre Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit zu erhalten und auszubauen. Auch in anderen Bereichen ist es von besonderer Bedeutung, soziale Hilfen und Präventionsprogramme zu fördern: Menschen mit multiplen Suchtproblematiken, die in vermeintlicher Ausweglosigkeit Straftaten begehen, benötigen Hilfe, keine Repression (Dabei ist natürlich die Schwere der Straftat miteinzubeziehen). Hier muss die Suchtberatung gestärkt und frühzeitige Hilfen flächendeckend ermöglicht werden. Ebenso gilt dies für Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, die für sich und für die Menschen in ihrer Umgebung eine Gefahr darstellen. Der Bedarf an ambulanten und stationären psychologischen Therapieplätzen ist groß, daher muss das Angebot hier deutlich ausgebaut werden.

Nur auf Gesetzesverschärfungen und auf eine „Null-Toleranz-Linie“ zu setzen, ist dagegen ein Zeichen von Ignoranz und Desinteresse gegenüber den Menschen mit multikomplexen, kriminogenen Problemen.

Je stärker die sozialen Einrichtungen in allen Bereichen gefördert werden, desto spürbarer wird eine Entlastung der Polizeikräfte eintreten. Dementsprechend müssen die präventive Infrastruktur, sowie die betroffenen Berufsgruppen dahingehend gestärkt und unterstützt werden, dass elementaren und strukturellen Anliegen wie Personaldeckung, guter Bezahlung sowie der bedarfsorientierten Ausstattung, Rechnung getragen wird.

Polizeiausbildung strukturell verändern

Polizeieinsätze sind in den letzten Jahren immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden: Rechtswidrige Polizeigewalt bei Einsätzen, sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit innerhalb der Polizei wurde in den letzten Jahren immer wieder beobachtet. Deshalb ist es unausweichlich, die Polizeiausbildung in Deutschland strukturell zu verändern.

Die Studienlage zeigt, dass junge Menschen, die zur Polizei gehen, überwiegend keine menschenfeindlichen, rassistischen oder andere nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren Einstellungen teilen,, jedoch nach dem ersten Praxissemester einen sogenannten „Praxisschock“ erleben woraufhin sich im Anschluss persönliche, politische Einstellungen radikal ändern können. Hier werden Praxiserfahrungen von Ausbilder*innen, die teils Jahrzehnte im Dienst sind, weitergegeben. Um Schwankungen in der Qualität der Ausbilder*innen auszugleichen, wäre es möglich auf ein Rotationsprinzip zurückzugreifen. Bedacht werden muss dabei, dass es Vorteile hat, wenn Ausbilder*innen die Auszubildenden über längere Zeiträume begleiten und diese kennenlernen, weil dadurch gezielter Schwächen bearbeitet werden können. Ein Rotationsprinzip müsste dieses Ziel berücksichtigen. Daneben sollte versucht werden, den theoretischen Teil der Ausbildung an regulären Universitäten durchzuführen. So können Polizeianwärter*innen während ihrer Ausbildung auch in Kontakt mit Studierenden anderer Fachrichtungen kommen und der Abschottung durch externe Polizeikasernen kann entgegengewirkt werden.

Des Weiteren bedarf es einer intensiven wissenschaftlichen Prüfung, wie dem Phänomen des Praxisschocks in der praktischen Polizeiausbildung am besten begegnet werden kann. Fest steht nur, dass die theoretische Ausbildung im Polizeistudium (Vorlesungen in der Kriminologie etc.) allein, keinen nennenswerten Einfluss auf die Einstellungen ausüben kann. Hilfreich können jedoch mehrjährige, interkulturelle Kompetenz- und Kommunikationstrainings sein, um angehende Polizist*innen im Hinblick auf das Wissen um die Zusammenhänge von dienstlichen Begegnungen und der Entstehung von Vorurteilen zu schulen. Eine Studie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in NRW konnte für diese Art des Trainings einen signifikanten Rückgang von gruppenbezogenen, menschenfeindlichen Einstellungen bei den Kommissaranwärter*innen während des Kurses zeigen.

Ein weiterer zentraler Punkt sind befristete Verwendungszeiten bei verschiedenen Dienststellen – insbesondere in den ersten Jahren der Berufslaufbahn. Wie in vielen anderen Berufen ist es wichtig, dass auch Polizist*innen ihren Beruf in all seinen verschiedenen Facetten kennenlernen. So sollen gerade die jungen Polizist*innen verschiedene Erfahrungen machen können und es besteht die Möglichkeit, dass höchstproblematische Strukturen (wie der strukturelle Rassismus) aufgebrochen bzw. reflektiert und somit auch abgebaut werden können.

Bessere Kontrolle der Spezialeinheiten

Spezialeinheiten müssen kontrolliert und in ihrem Handeln und ihrer Struktur im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität besser überwacht werden. Bei der Manifestierung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Corps gilt es, konsequent zu handeln und die betroffenen Beamt*innen aus dem Beamt*innenverhältnis zu entlassen.

Militarisierung der Polizei stoppen

Es darf keine weitere Militarisierung der Polizei geben. Barett und optisch militärähnliche Fahrzeuge erfüllen weder einen inhaltlichen Zweck, noch haben sie eine sinnvolle und notwendige Funktion. Stattdessen dienen sie lediglich der martialischen Abschreckung, das ist unpassend und unangemessen. Für die von der DPolG häufig angeführten Argumente, dieses Vorgehen ziehe Abschreckungseffekte nach sich und stärke das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung gibt es keinerlei wissenschaftliche Befunde.

Keine Einführung von Tasern

Ausdrücklich lehnen wir die Einführung und die Nutzung von Tasern im alltäglichen Polizeidienst ab. Dies gilt auch für etwaige Pilotversuche. Diese werden häufig als ungefährliche Alternative zum Pistoleneinsatz beworben, tatsächlich stellen aber auch diese ein nicht unerhebliches Gesundheitsrisiko dar. Außerdem verleitet dieses Zwangsinstrument aufgrund der niedrigeren Hemmschwelle zu häufigerem und unverhältnismäßigem Gebrauch.

Abschaffung des sogenannten Vermummungsverbots

Das Vermummungsverbot dient häufig als polizeitaktisches Argument für die Auflösung von friedlichen Versammlungen. Dies führt häufig zu einer unnötigen Eskalation friedlicher Proteste. Angesichts dessen fordern wir die Aufhebung der Strafbarkeit des „Vermummens“. Stattdessen ist es als Ordnungswidrigkeit einzustufen. An die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen werden damit höhere Anforderungen gestellt und ein Verwarngeld entspricht dem Vergehen als Bestrafung auch unabhängig davon eher als eine Verurteilung.

Wiedereinführung der Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen

Um rechtswidrige Gewaltanwendungen durch Polizeibeamt*innen besser verfolgen zu können, bedarf es der Wiedereinführung einer im Dienst jederzeit verpflichtend zu tragenden individuelle Kennzeichnung für alle Polizeibeamt*innen, eingeschlossen derer, die im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt werden. Diese Kennzeichnung muss einerseits zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamt*innen und andererseits zur besseren Verfolgbarkeit durch eine einfach zu merkende Zahlen- bzw. Buchstabenkombination erfolgen. Es wird Zeit, dass NRW – als eines der letzten Bundesländer – endlich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerecht wird und die Wiedereinführung der Kennzeichnungspflicht beschließt.

Einführung unabhängiger Kontrollinstanzen

Es gehört zu den Aufgaben der Polizei bei gewissen Dienstausübungen unmittelbaren Zwang anzuwenden. Dabei wird die Grenze zwischen rechtmäßigem polizeilichem Handeln und unverhältnismäßigen Gewalteinsatz teilweise überschritten. Insbesondere in den letzten Jahren ist der ernstzunehmende Eindruck in der Gesellschaft entstanden, dass die Anzahl rechtswidriger Gewaltanwendung durch die Polizei zugenommen hat. Es ist dringend erforderlich dies weiter durch die Kriminalwissenschaft untersuchen zu lassen.

Gleichzeitig müssen die rechtlichen Möglichkeiten der Bürger*innen sich gegen rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen unbedingt gestärkt werden, denn die Fälle der Körperverletzung im Amt weisen eine besorgniserregende justizielle Erledigungsstruktur auf. In über 90% der Fälle wird das Verfahren eingestellt. Weniger als 2% der eingeleiteten Verfahren enden mit einem Strafbefehlsantrag oder einer Anklage. Demgegenüber liegt die bundesweite Anklagequote für Körperverletzung um das zehnfache höher. Namenhafte Kriminologen sprechen hier sogar von einem „Graubereich“ der justiziellen Strafverfolgung.

Zentraler Aspekt ist hier die schnelle Einführung landesweiter Polizeibeauftragten, vergleichbar mit dem Vorbild des Wehrbeauftragten. Diese sollen nicht, wie in NRW beim Innenministerium angesiedelt, sondern allein dem Parlament gegenüber verpflichtet und damit unabhängig sein. Zudem ist es von essenzieller Bedeutung, diese Stellen mit genügen Personal und Ressourcen auszustatten.

Hier können alle Bürger*innen, die Opfer von rechtswidriger Gewalt geworden sind, aber auch Polizist*innen selbst anonym, Beschwerde einreichen.

Dies allein reicht jedoch nicht aus. In Deutschland führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren gegen potenzielle Straftäter*innen innerhalb der Polizei. Zur Ermittlung des Sachverhalts muss sie sich der Polizeibeamt*innen selbst als Ermittlungspersonen bedienen. Dies führt zum einen dazu, dass Polizist*innen gegen ihre eigenen Kolleg*innen ermitteln müssen und zum anderen zeichnet sich dadurch eine mögliche Konfliktquelle zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei ab, da die Staatsanwaltschaft auf ihre Ermittlungsbeamt*innen auch in allen anderen Fällen angewiesen ist. Ermittlungsverfahren gegen ihre eigenen Ermittlungspersonen können das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei beschädigt, was eine effektiven Strafverfolgung zusätzlich erschwert. Außerdem könnte die Staatsanwaltschaft dadurch geneigt sein, Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamt*innen eher einzustellen, um eine intakte Kooperation nicht zu beeinträchtigen. Um diese „Zwitter“-Stellung aufzulösen, bedarf es einer unabhängigen Kontrollinstanz, die ihre eigenen Ermittlungsbeamt*innen hat. Dänemark geht seit 2012 mit gutem Beispiel voran: Die Polizeibeschwerdebehörde in Aarhus hat 34 Ermittler*innen, mit einem Jahresbudget von 2,8 Mio. Euro, für gerade einmal 11.000 Polizist*innen. Zum Vergleich: In NRW hat der Landespolizeibeauftrage gerade einmal zwei Mitarbeitende und ein Jahresbudget von 150.000 Euro für rund 54.000 Polizeibeschäftigte.

Mit ihren weitreichenden Kompetenzen ist die dänische Polizeibeschwerdestelle vollständig unabhängig und stärkt so das Vertrauen der Gesellschaft in polizeiliche Arbeit. Und entgegen populistischen Argumente aus den Kreisen mancher Polizeigewerkschaften, solche Institutionen seien reine „Misstrauensorganisationen“, genießt die dänische Behörde auch in den Reihen der eigenen Polizei Ansehen. In Fällen polizeilichen Fehlverhaltens müssen Polizeibehörden in Dänemark nun keine eigenen Beamt*innen mehr zur Ermittlung interner Angelegenheiten abstellen, was einerseits das Arbeitsklima in der Behörde stärkt und andererseits benötigtes Personal nicht länger bindet.

Zusammenfassend fordern wir:

  • Eine sachliche und evidenzbasierte Kriminalpolitik
  • Förderung kriminalwissenschaftlicher Untersuchungen
  • Förderung von Präventionsprogrammen und Ausbau ambulanter Hilfemaßnahmen
  • Ein Ende ewiger „Null-Toleranz“-Rhetorik und ein kollektives Bewusstsein in der Innenpolitik für die Ursachen kriminogener Phänomene.
  • Eine Umstrukturierung der Polizeiausbildung
  • Stärkere Kontrolle der polizeilichen Spezialeinheiten
  • Keine Militarisierung der Polizei!
  • Keine Einführung von Tasern
  • Die Abschaffung des sogenannten Vermummungsverbots
  • Die Wiedereinführung der individuellen Kennzeichnungspflicht
  • Die Einführung landesweiter nur dem Parlament verpflichteten Polizeibeauftragten
  • Eine vollständig unabhängige Polizeibeschwerdebehörde nach dänischem Vorbild