Dyskalkulie ernst nehmen – individuelle Förderung umsetzen!

Im Zuge der derzeit stattfindenden Inklusion fordern wir, dass auch den Menschen (SchülerInnen) mit Legasthenie und Dyskalkulie geholfen wird. Das im Schulgesetz festgelegte Recht auf individuelle Förderung einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers muss konsequent umgesetzt werden.

Grundlegend dafür ist eine umfassende Diagnostik, die es ermöglicht, Dyskalkulie bei SchülerInnen rechtzeitig festzustellen. Nur so ist eine umfassende Förderung und Prävention möglich. In einem schülerInnenorientierten Prozess soll so für jede Schülerin und jeden Schüler eine Förderplanung erstellt werden, die es zum Ziel hat, den SchülerInnen beim Aufbau mathematischer Grundvorstellungen zu unterstützen. In einem offenen Dialog zwischen Politik, Schule und Wissenschaft unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Standes und bestehender Förderkonzepte (z.B. das Bielefelder Förderkonzept zur Diagnose und Förderung bei Rechenstörungen) soll in einem Arbeitskreis bestehend aus PadagogInnen, PsychologInnen und JuristInnen über Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs bei Dyskalkulie, didaktisch-methodische Maßnahmen zur Förderung der betroffenen SchülerInnen und Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte diskutiert werden.