INTERNET ALS GRUNDRECHT UMSETZEN

Die NRW Jusos sprechen sich dafür aus, dass der Zugang zum Internet als ein Grundrecht aller in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger in die Verfassung aufgenommen wird. Information, Meinungsbildung und Meinungsäußerung, politische, soziale, kulturelle und ökonomische Teilhabe sind im 21. Jahrhundert ohne Internet nicht mehr vorstellbar, daher muss die Zugangsmöglichkeit für jede/n garantiert werden. Dies beinhaltet, dass der Netzausbau sowie die Instandhaltung und Erweiterung bestehender Netze durch die Netzbetreiber durch strengere Vorgaben der Bundesnetzagentur reglementiert werden, mit dem Ziel, dass mittelfristig eine jederzeit zeitgemäße Netzinfrastruktur etabliert wird. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Informationsfreiheit nach Artikel 5 des GG (hier ist eine Ergänzung sinnvoll und erstrebenswert) und die Netzneutralität gewahrt werden. Des Weiteren umfasst die Forderung nach Ermöglichung des Internetzugriffs für jede/n selbstverständlich auch explizit sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen, bei denen die Gefahr von gesellschaftlicher Isolation ohnehin verstärkt gegeben ist. Das bedeutet für uns, dass bei der Berechnung von Transferleistungen und auch beim Pfändungsschutz das Grundrecht auf Netzzugang gewahrt werden muss. Entsprechend ist die Berechnung von Transferleistungen um die Kosten für den Zugang zum Internet zu ergänzen. Dazu gehört auch die Anrechnung der Kosten für ein Gerät zur Nutzung des Netzes.