Hohe Standards in der Ausbildung und eine Kennzeichnungspflicht für Kommunale Ordnungsdienste
Die hauptsächliche Aufgabe der Kommunalen Ordnungsdienste (KOD) in Nordrhein-Westfalen ist, nach dem §1 OBG, die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Diese Gefahrenabwehr, die ehemals eine Aufgabe der Polizei darstellte, wurde im Zuge der „Entpolizeilichung“ nach dem Zweiten Weltkrieg den allgemeinen Verwaltungen...