Keine Altersbeschränkung für den Mindestlohn – gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist für viele Menschen in Deutschland ein wichtiger Schritt, um sich aus prekären Lebenssituationen und Beschäftigungsverhältnissen zu befreien. Zwar kann der für 8,50 € Brutto je Arbeitsstunde angesetzte Mindestlohn nur das untere Ende der Fahnenstange sein, allerdings bedeutet dieser immerhin für knapp 4 Millionen Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Lebenslage. Der –ALLGEMEINE– Mindestlohn war eines der zentralen Themen unseres Bundestagswahlkampfes! Für diesen haben wir gemeinsam gekämpft und sowohl junge als auch ältere Menschen überzeugen können. Auch wenn wir das ersehnte Wahlziel nicht erreichen konnten und keine Rot-Grüne Koalition zustande kommen konnte, sollten wir uns dazu verpflichtet fühlen die WählerInnen, die uns aufgrund unserer Inhalte gewählt haben zu vertreten. Bei den Koalitionsverhandlungen wurde hart über den Mindestlohn debattiert. Nach diesen Debatten mit der Union wurden sowohl Ausnahmen als auch eine lange Übergangszeit beschlossen. Den erzielten Kompromiss betrachten wir als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, hin zu einem gesetzlich geregelten Mindestlohn für Jung und Alt, für Frauen und Männer! Ohne die Vereinbarung zum Mindestlohn, wäre die breite Zustimmung für diese Koalition beim SPD-Mitgliedervotum niemals erreicht worden. Diese im Koalitionsvertrag (zwischen CDU, CSU und SPD vom 27.11.2013) festgeschriebene Vereinbarung, sieht allerdings mit keiner Silbe eine nun im Raum stehende Altersbeschränkung (ab dem 18. oder 25. Lebensjahr) vor. Diese Altersbeschränkung widerspricht unserem Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“ Ferner müssen wir uns fragen, welches Verständnis von Generationsgerechtigkeit unsere Regierung hat. Es ist mehr als empörend, dass unsere Arbeitsministerin behauptet, sie wolle die junge Generation mit dieser Altersbeschränkung vor unklugen Entscheidungen bei beispielsweise der Berufswahl bzw. Planung schützen und dieser damit die Fähigkeit abspricht langfristig und vernünftig denken zu können. Der Argumentation, der Mindestlohn könne Anreiz sein, einen gut bezahlten Nebenjob anzunehmen, statt eine Ausbildung zu ergreifen, kann mit einem einfachen und längst überfälligen Mittel der Boden entzogen werden: Auszubildende müssen besser entlohnt werden, statt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterhalb einer willkürlich gezogenen Altersgrenze schlechter zu stellen. Zudem besteht die Gefahr, dass im Zuge einer derartigen Regelung Verdrängungseffekte entstehen, wonach ausschließlich nicht unter die Mindestlohn-Regelung fallende Arbeitskräfte eingestellt und bei Erreichen der Altersgrenze wieder entlassen werden. Wir treten daher entschieden für eine Mindestausbildungsvergütung ein, die junge Menschen in Ausbildung angemessen entlohnt.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung, insbesondere die Arbeitsministerin sowie die anderen MinisterInnen der SPD, den Bundesvorstand der SPD und die Mitglieder des deutschen Bundestages der SPD-Fraktion, besonders unsere Abgeordneten aus NRW, dazu auf, Rückgrat zu beweisen und auf dem im Koalitionsvertrag vereinbarten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ohne Altersbeschränkung zu bestehen! Die viel beschworene Vertragstreue gilt es auch beim Mindestlohn einzuhalten. Lässt sich dies nicht mit der Union vereinbaren, müssen andere parlamentarische Mehrheiten genutzt werden und die Effektivität der Großen Koalition nochmals gründlich überdacht werden. Eine Koalition kann nur dann funktionieren, wenn die gemeinsamen Kompromisse verlässlich sind und eingehalten werden. Unsere inhaltlichen Ziele und unsere politische Glaubwürdigkeit sollten höchste Priorität sein! Wir fordern nicht mehr ein, als das, was vor einem halben Jahr verhandelt und vereinbart wurde. „Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. […] Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt.“ – Auszug aus Seite 48 des Koalitionsvertrags.