Kommunen nachhaltig entlasten – Der Bund ist in der Pflicht

Die Lage kommunaler Haushalte ist so unterschiedlich wie die Kommunen selbst. Wachstumsregionen mit vorteilhafter Sozialstruktur stehen Städte und Gemeinden gegenüber, die seit Jahrzehnten mit struktureller Arbeitslosigkeit, niedriger Kaufkraft und Abwanderung zu kämpfen haben. Gerade Arbeitslosigkeit bedeutet eine dauerhafte Belastung für ohnehin strukturschwache Kommunen, denn die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sind von ihnen zu tragen.
Dies führt dazu, dass gerade Städte und Landkreise, die mit dem Problem langfristiger Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben, ebenso vor großen finanziellen Problemen stehen. Daraus ist in einigen Kommunen ein Teufelskreis aus hoher Arbeitslosigkeit, hohen Sozialausgaben, schwieriger Haushaltslage und resultierenden Kürzungen bei der kommunalen Infrastruktur, die die Attraktivität für Menschen und Unternehmen verringern, entstanden. Dementsprechend haben die Schuldenstände vieler Städte und Landkreise besorgniserregende Höhen erreicht. Die kommunalen Ausgaben für Sozialleistungen sind seit 2005 stark angestiegen, vor allem jene, die auf das zweite Sozialgesetzbuch zurückzuführen sind. Davon sind wiederum die Städte und Gemeinden in größtem Maße betroffen, die unter hoher Langzeitarbeitslosigkeit leiden. Gerade strukturschwache Kommunen müssen die Möglichkeit haben in ihre Zukunft zu investieren für gut ausgestattete Schulen und eine solide Infrastruktur. In diesem Sinne müssen sie zielgerichtet entlastet werden. Deswegen fordern wir, dass die Kosten der
Unterkunft und Heizung für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, den Kommunen in vollem Umfang vom Bund erstatten werden. Der Vorteil dieser Maßnahme läge darin, dass strukturschwache Städte und Gemeinden gezielt entlastet würden, da strukturelle Arbeitslosigkeit mit einer schwachen wirtschaftlichen Struktur in hohem Maße korreliert. Insbesondere haben die Kommunen nur geringen Ermessensspielraum und Einfluss auf die Höhe der Kosten, was ein weiteres Argument für eine strukturelle Entlastung durch den Bund ist, sowie die bereits eingeübte Aufgabenteilung in der Leistungsgewährung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel des Bundes von den Ländern in vollem Umfang an die Kommunen weitergeleitet werden. Daneben muss eine tragfähige und nachhaltige Lösung zur Beseitigung der kommunalen Altverschuldung gefunden werden. Wir fordern deshalb, dass auf Ebene des Bundes ein Altschuldenfonds geschaffen wird, der die Zinstilgung für kommunale Kredite übernimmt. Städte und Gemeinden hätten so einen größeren Spielraum für Investitionen, dieLebensqualität steigern und die Attraktivität erhöhen. Einige würde aus einer Situation befreit werden, in der sie unter strukturellen Haushaltdefiziten leiden, mit einem immer engeren Spielraum für die kommunale Selbstverwaltung. Damit wäre ein erster Schritt getan zu einer Lösung des Problems kommunaler Verschuldung.