Palandt umbenennen – jetzt!

Es ist gesellschaftlicher Konsens Nationalsozialist*innen keine Denkmäler zu widmen. Nicht ohne Grund, benennen wir Straßen, Schulen, Gebäude nicht nach ihnen. Es ist ein Zeichen der Aufarbeitung  und ein Symbol dafür, dass es in unserer Gesellschaft keinen Platz für rechtes Gedankengut gibt.
Trotz Selbstverständlichkeit, finden sich dennoch in jeder juristischen Fakultät dieses Landes und in Kanzleien wichtige Werke, gebrandmarkt mit den Namen von Nationalsozialisten.
Der “Palandt” ist der meistverkaufte deutsche Zivilrechtskommentar und ist von großer Bedeutung. Als Zivilrechtskommentar, welcher fast ausschließlich der Rechtsprechung folgt, spielt er im Alltag eines*r Jurastudierenden und in den Kanzleien eine große Rolle und ist nicht wegzudenken. Die Arbeit mit dem Palandt ist ein Muss in jeder juristischen Ausbildung.

Historischer Kontext
Einst gehörte der Verlag noch einem bekannten jüdischen Juristen, Otto Liebmann. 1933 musste dieser seinen Verlag an den C.H. Beck Verlag verkaufen.
Seit 1938 ist das juristische Standardwerk nach Otto Palandt benannt,  welcher 1933 in die NSDAP eingetreten ist, als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes, Mitglied der NSDAP und der Akademie für Deutsches Recht die „Arisierung“ im Recht vorantrieb und auch die juristische Ausbildung damit stark beeinflusste.
Er sorgte dafür, dass Frauen vom Studium der Rechtswissenschaften ausgeschlossen werden, da das nur die Sache des Mannes sei. Auch forderte er, dass junge Juristen lernen müssten „Volksschädlinge zu bekämpfen“.
Auch wenn Otto Palandt selbst nie im Palandt kommentiert hat und seine Tätigkeit sich auf die Glorifizierung des Nationalsozialismus in den Vorworten beschränkte, verkauft der renommierte Verlag C.H. Beck diesen Kommentar immer noch unter seinem Namen.
Palandt heute und NS-Kontinuitäten im Recht
In der aktuellsten Auflage ist das Vowort zwar neu bearbeitet aber es steht immer noch nichts zum historischen Kontext oder zur Aufarbeitung zur Person Otto Palandt in dem Kommentar. Kaum eine*r weiß, wer Otto Palandt gewesen ist. Dass so ein so wichtiger Kommentar nach einem Nationalsozialisten, der den Weg zum Nationalsozialismus ebnete, benannt worden ist, beibt auch im Dunkeln
Das Ausmaß des Problem lässt sich auch daran erkennen, dass auch ein bekanntes Grundgesetz-Kommentar (Maunz/Düring) nach dem Hochschullehrer Theodor Maunz benannt wurde, welcher von der „Gesamtgewalt der Führergewalt“ fantasierte. Auch in der Lehre findet man NS-Kontinuitäten. Beispielsweise wird die Staatslehre von Carl Schmitt meist unkommentiert im Raum gelassen wird, welcher als der Kronjurist des NS-Regimes bekannt war, besonders ein „Freund-Feind“-Bild postulierte und den Röhm-Putsch folgendermaßen rechtfertigte: “der Führer schützt das recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft“.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass in der Jurist*innenausbildung die Kommentare und dessen Namensväter kaum kritisch betrachtet werden. Jede*r angehende Jurist*in kennt diese Namen aber dem historischen Kontext ist man sich selten bewusst.
Es fehlt an der Aufarbeitung des NS-Unrechts und wenn das Thema behandelt wird, dann oft vereinzelt im Rahmen von Grundlagenfächer, die nicht examensrelevant sind. Dies ist im Hinblick auf die Rolle des Rechts in der Gesellschaft nicht weiter hinnehmbar. Zu einer gewissenhaften Aufarbeitung des Unrechts, das durch das NS-Regime begangen wurde, und einem verantwortungsbewussten und tiefgründigen Verständnis gehört das Wissen über den Wandel, den das Recht durchzogen hat, und den Status-quo. Dies ermöglicht es, zukunftsweisende Impulse zu erarbeiten und das Recht gewissenhaft auszulegen.
Dafür ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Kontinuitäten des Nationalsozialismus im Recht von großer Bedeutung!
Daher fordern wir

    • Die Umbenennung des Palandts
    • Die Mitwirkung an der Initiative „Palandt Umbenennen“
    • Die Unterstützung und Ausweitung von Grundlagenfächern, welche Studierenden die Möglichkeit bietet ein kritisches Rechtsverständnis zu erarbeiten