Neugründungen von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften fördern

Die Bundesregierung muss den Kommunen bei der Gründung und finanziellen Ausstattung von Wohnungsbaugesellschaften Starthilfe geben. Dazu sollen deutlich mehr Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Der Betrag für die sogenannte Wohnraumförderung, 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018, soll mindestens verdoppelt und auch für die Neugründung von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nutzbar gemacht werden. Neugründungen von Wohnungsbaugesellschaften sind in den letzten Jahren unter anderem in Kiel und Dresden erfolgt. Wir fordern Anreize für andere Städte, diesem Beispiel zu folgen. Eine ausreichende Finanzierung kann dies bieten und die Gesellschaften außerdem direkt handlungsfähig machen. Kommunaler Wohnungsbau muss in der Zukunft wieder eine größere Rolle spielen, nur so können Gegenspieler zu privaten Investoren aufgebaut werden.