Arbeitnehmervertreter stärker schützen
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz genießen Arbeitnehmervertreter/innen in ihren Betrieben einen besonderen Kündigungsschutz. Hiervon nicht betroffen sind zeitlich befristete Angestellte. So kann beispielsweise ein/e Auszubildende/r, welche/r 3 Monate vor Beendigung seiner/ihrer Ausbildung ordentliches Mitglied der JAV oder des Betriebsrates ist oder innerhalb von 12 Monaten vor seiner/ihrer Abschlussprüfung...